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Abklärung beim retinalen Venenverschluss

Die internistische Ursachenabklärung besitzt beim retinalen Venenverschluss eine große Bedeutung. Bei diesen Patienten werden vermehrt zerebrovaskuläre Zweitereignissen beobachtet, weshalb der Zustand des Gefäßsystems überprüft werden sollte.

 Da sich die retinale Perfusion besonders innerhalb der ersten 3 Jahre nach Verschluss ändern kann, muss die retinale Ischämie wiederholt abgeschätzt werden. Sofern eine relevante Ischämie vorliegt, sollte eine Laserkoagulation der peripheren Netzhaut durchgeführt werden, um neovaskuläre Komplikationen zu verhindern. Deshalb soll auch weiterhin eine Fluoreszenzangiographie erfolgen. Diese muss aber nicht initial nach Diagnosestellung durchgeführt werden, sondern erst, wenn die periphere Netzhaut ausreichend einsehbar ist.

Die Patienten müssen sich auf eine längere Behandlungsphase einstellen, sobald ein Makulaödem vorliegt, so Pielen. Dann sollte zügig mit intravitrealen Injektionen begonnen werden; ohne Nachweis eines Ödems solle hingegen nicht injiziert werden.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden