Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte in der Zeit von November 2021 bis November 2024 quartalsweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) in mehr als 6.000 Behandlungsfällen Leistungen abgerechnet, die er tatsächlich nicht erbracht hatte. Der KVB war hierdurch ein Gesamtschaden von mehr als 1,4 Millionen Euro entstanden.
Ferner hatte der Angeklagte im Rahmen eines Einsatzes als Bereitschaftsarzt im Frühjahr 2021 einer Patientin mit Erkältungssymptomen überraschend an die Brust gegriffen und diese zur Seite und nach oben geschoben; eine medizinische Veranlassung hierfür hatte nicht bestanden.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, erklärte der BGH. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden