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Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung ab 1. Januar auch vor geplanter Entfernung der Gallenblase

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und FachärzteÄrztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Innere Medizin und Gastroenterologie,Allgemeinchirurgie,Viszeralchirurgie,Kinder- und Jugendchirurgie oderKinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie. Zudem gelten die im Allgemeinen Teil der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen. Beschluss zu dieser Fachnews Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie

Weiterführende InformationenZur Information der Versicherten bietet der G-BA ein Patientenmerkblatt (PDF 64,14 kB)– auch in Leichter Sprache(PDF 130,15 kB) – mit den wichtigsten Informationen zum Leistungsumfang des Verfahrens und zur Inanspruchnahme an.Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Pressemitteilung des G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss