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Gegendarstellung

In Ergänzung und Konkretisierung zur in Ausgabe 3/2022 Seite 142 bereits abgedruckten Gegendarstellung soll auf Wunsch des Rechtsvertreters gemeint als Richtigstellung noch folgender Text hinzugefügt werden:

Anders als in der Zeitschrift MedSach 118 1/2022 im Beitrag „Zur Diskussion: Konsentierte Synopse über Bemessungsempfehlungen für muskuloskelettale Verletzungsfolgen in der Privaten Unfallversicherung“ der Sektion Begutachtung der DGOU (Dresing,Eyfferth,Gaidzik,Grotz,Lundin,Schiltenwolf,Thomann Widder,Zeichen) behauptet, hat Herr Dr. Ludolph weder im Jahr 2004 noch zu einem anderen Zeitpunkt die sog. „Modularen Bemessungsempfehlungen“ vorgestellt oder deren Anwendung befürwortet. Vielmehr war es Herr Dr. Ludolph, der sich gegen die Anwendung des Modularsystems in der Privaten Unfallversicherung ausgesprochen hat. Das „Modular aufgebaute Bewertungssystem“ wurde erstmalig und einmalig von den Autoren Schröter und Fitzek in der 4. Auflage des Werkes „Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane“ (Rompe/Erlenkämper, 2004, Thieme Verlag Stuttgart) beschrieben. Nachdem Dr. Ludolph seine Kritik gegenüber Herrn Dr. Schröter, seinem späteren Co-Autor, deutlich gemacht hatte, war auch dieser davon überzeugt, dass der Weg der modularen Bemessungsempfehlungen ein Irrweg ist. Die 5. Auflage des vorgenannten Werkes distanzierte sich daher deutlich vom Modularsystem.

Dr. Ludolph hat sich also von Anfang an gegen die modularen Bemessungsempfehlungen ausgesprochen. Die Behauptung der Sektion Begutachtung der DGOU, er habe diese mit Schröter und Fitzek 2004 vorgestellt oder deren Anwendung befürwortet, entspricht nicht der Wahrheit.

Die detaillierte Kritik des Herrn Dr. Ludolph an den modularen Bemessungsempfehlungen war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der Bemessungsempfehlungen durch Herrn Dr. Schröter und Herrn Dr. Ludolph im Jahre 2009. Auch in diesem Zusammenhang ist die Darstellung der Sektion Begutachtung der DGOU in MedSach 118 1/2022 mithin falsch. Die Herren Schröter und Ludolph haben nämlich keine „Vorarbeiten“ für die Bemessungsempfehlungen 2009 geleistet, vielmehr haben sie diese allein erarbeitet. Sie sind also die Autoren/Urheber der Bemessungsempfehlungen 2009, die von den beiden damals zuständigen Fachgesellschaften (DGU und DGOOC) für gut befunden und „abgesegnet“ wurden.

Die Bemessungsempfehlungen 2009 sind bis dato h. M. in der gutachtlichen Literatur. Entworfen und erarbeitet worden ist das Gesamtkonzept der Bemessungsempfehlungen inklusive der zahlreichen dabei verwendeten Tabellen aber allein von Herrn Dr. Ludolph  und seinem inzwischen verstorbenen Mitautor Dr. Frank Schröter.  

Die Behauptung, Herr Dr. Ludolph habe gemeinsam mit Herrn Dr. Schröter lediglich „Vorarbeiten“ geleistet, stellt daher ebenfalls eine unrichtige Tatsachenbehauptung dar. Richtig ist vielmehr, dass das gesamte Konzept inklusive der verwendeten Tabellenstruktur das Werk der Herren Schröter und Ludolph ist. Insofern wird verwiesen auf das im Jahre 2009 in 5. Auflage im Thieme Verlag erschienene Werk „Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane“ (Rompe/Erlenkämper) und weitere Standardwerke, in denen die Herren Schröter und Ludolph explizit als Verfasser genannt werden, und erlauben uns den Hinweis auf § 10 UrhG.