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Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – 38. Ergänzungslieferung

Den von Brück begründeten und von Klakow-Franck weitergeführten „Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“, kurz der „Brück“ genannt, in welchem die privatärztliche Abrechnung ausführlich und sehr kompetent kommentiert wird, habe ich in Heft 3/2020 auf S. 112 ausführlich rezensiert (https://www.medsach.de/buchbesprechungen/kommentar-zur-gebuehrenordnung…). In der neuen, im Oktober 2020 vorgelegten 38. Ergänzungslieferung (Stand 1. Juni 2020) finden sich nun aktuelle Empfehlungen zur Abrechnung der Leichenschau sowie eine komplette Überarbeitung des GOÄ-Kapitels M III. 20 „Antikörper gegen Virusantigene“.

Aus medizinrechtlicher bzw. gutachtlicher Sicht besonders interessant ist zudem die vollständig überarbeitete und erweiterte Kommentierung zu § 4 GOÄ „Gebühren“, wobei insbesondere auf die Bestimmungen zu wahlärztlichen Leistungen in den verschiedenen Vertragskonstellationen sowie zu Laborleistungen ausführlich und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung eingegangen wird. So werden etwa zwei Urteile des Landgerichts Köln vom 11.2.2015 und vom 7.4.2016 zitiert, in denen gefordert wird, dass der Laboruntersuchungen abrechnende Arzt während des gesamten Untersuchungsvorgangs entweder im Labor selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe anwesend ist.

Der Preis für die mit 156 Blättern recht umfangreiche 38. Ergänzungslieferung beträgt 49,99 €; der Preis für das komplette Werk in drei prall gefüllten Ordnern (einschl. der aktuellen Ergänzungslieferung) liegt unverändert bei 99,99 €.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden