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SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

von Schlaeger, Tobias (Hrsg.),
Kommentar, 5. Aufl. 2025, München, C.H.Beck Verlag,
ISBN 978 3 406 81528 7,
1124 Seiten, 129.– Euro.

Der – endlich – in der 5. Aufl erschienene Kommentar zum SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – in der sog. Gelben Reihe des Beck-Verlags hat eine lange Tradition, beginnend mit der 1. Aufl. von Prof. Dr. Jochem Schmitt im Jahr 1998 und nun herausgegeben von Tobias Schlaeger von der Unfallkasse NRW. Er als Herausgeber und Autor sowie die weiteren Autorinnen und Autoren sind Persönlichkeiten, die seit vielen Jahren im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung überwiegend praktisch tätig und durch Veröffentlichungen hervorgetreten sind. Der Kreis ist breit gespannt und umfasst Bedienstete der Unfallversicherungsträger, Richter und Hochschullehrer sowie Rechtsanwälte.

Die Einhaltung der im Vorwort benannten Ziele, einerseits Hilfestellung und Lösungen für die Praxis auf der Grundlage der Rechtsprechung zu liefern und diese andererseits vor allem im Lichte der Literatur kritisch zu würdigen, kann im Rahmen einer solchen Besprechung nur punktuell überprüft werden; die durchgesehenen Kommentierungen (z. B. zu §§ 2, 7, 9, 26, 212) haben die Einhaltung der Ziele bestätigt.

Der Schwerpunkt des Kommentars liegt zu Recht bei den §§ 1 bis 14 mit dem versicherten Personenkreis und den Versicherungsfällen (288 S.) sowie den §§ 26 bis 113 mit dem Leistungsrecht, einschließlich Haftungsbeschränkung (374 S.). Die kaum zu überschauende Kasuistik zum Arbeitsunfall nach § 8 werden von Schlaeger auf fast 100 Seiten ausführlich, sehr kompetent und strukturiert dargestellt. Beim § 9 Berufskrankheit wäre vielleicht zur Vervollständigung ein Abdruck der Berufskrankheiten-Liste wünschenswert, selbst wenn sie leicht im Internet zu finden ist.

Das Werk überzeugt im praktischen Umgang: Dies beginnt bei seinem sehr gut lesbaren Schriftbild, der sachgerechten Untergliederung der Texte, dem Fettdruck wichtiger Begriffe und setzt sich fort in dem sehr ausführlichen Stichwortverzeichnis, dem sehr hilfreichen und ordentlichen Abkürzungsverzeichnis sowie Literaturverzeichnis. Hervorzuheben ist die Zitierung der Rechtsprechung mit Datum und Aktenzeichen in Fußnoten, wodurch deren Auffinden sichergestellt ist, während der Lesefluss nicht unterbrochen wird.

Diese praktischen Aspekte machen den Kommentar auch zu einem sehr nützlichen Helfer für diejenigen, die keine Juristen und Spezialisten in der gesetzlichen Unfallversicherung sind, aber sich über bestimmte Regelungen oder Grundlagen informieren möchten. Erleichtert wird dies durch die klar strukturieren Darstellungen zu den einzelnen Paragrafen und eine verständliche Sprache. Für Ärzte und Sachverständige ist besonders hinzuweisen z. B. auf die Ausführungen zu Durchführung der Heilbehandlung (§ 34 mit z. B. Rn. 9 ff. zum Durchgangsarztverfahren) oder zu § 56 Verletztenrente.

Zusammenfassend gesehen ist der SGB VII-Kommentar von Schlaeger uneingeschränkt allen zu empfehlen, die ein Standardwerk zur gesetzlichen Unfallversicherung suchen, sei es, dass sie ständig mit der Materie beschäftigt sind oder dass sie nur gelegentlich, z. B. als Sachverständige, Informationen zu einem bestimmten Thema suchen.

Prof. Dr. Peter Becker,
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.,
Honorarprofessor der Universität Kassel