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Zweitmeinungsverfahren: Zahl der Zweitmeinenden steigt weiter

Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es mittlerweile ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilten sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2024 folgendermaßen:

- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 133 (2023: 131)
- Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung): 74 (2023: 54)
- Eingriffe an Aortenaneurysmen: 33 (neu im Jahr 2024 )
- Eingriffe an der Wirbelsäule: 413 (2023: 349)
- Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 103 (2023: 95)
- Hüftgelenkersatz: 185 (neu im Jahr 2024)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 412 (2023: 411)
- Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 113 (2023: 107)
- Implantation einer Knieendoprothese: 551 (2023: 468)
- Schulterarthroskopie: 589 (2023: 525)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 260 (2023: 258)

Zu den beiden neuen Zweitmeinungsverfahren Karotis-Revaskularisation (2025) und Eingriffe beim Prostatakarzinom lokal begrenzt und ohne Metastasen (2025) liegen noch keine Gesamtzahlen vor, es können dazu aber bereits Zweitmeinende in der Arztsuche der KBV (siehe Link unten) abgerufen werden.

Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Fachnews 240, Berlin