Ermittlungsbehörden haben immer mehr Klagen wegen vermuteter Behandlungsfehlern zu bearbeiten, erklärte Christian Sturm von der Klinik für Rehabilitations- und Sportmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover auf dem 17. Orthopädie-Unfallchirurgie-Update-Seminar am 27. und 28. Februar 2026 (online). Die Angst vor solchen Klagen behindert gerade bei unerfahrenen Ärzten teils die Ausübung effizienter Arbeitsweisen.
Er berichtete über einen aktuellen Artikel, in dem ein Staatsanwalt (mit medizinischen Kenntnissen als Notfallsanitäter) Hinweise zu korrekter Verhaltensweise gibt. Staatsanwalt Buchter vermutet darin, dass die gestiegene Zahl an Meldungen zu potentiellem ärztlichem Fehlverhalten an Online-Meldeportalen liegt, wo es sehr einfach ist, eine Anzeige zu erstatten. Nur in wenigen dieser Fälle liegt auch wirklich Fehlverhalten vor. Zu beachten ist zudem, dass auch übergeordnet verantwortliche Personen belangt werden können.
Genannt werden folgende praktische Tipps:
- Unterlagen, die als Beweise bei Ermittlungen gebraucht werden, dürfen nur mit entsprechendem Hinweis nachträglich geändert werden. Daher am besten im Alltag immer auf korrekte Dokumentation achten, gerade in Bezug auf Aufklärungen.
- Vier Augen-Prinzip: Besonders bei kritischen Gesprächen zusätzliche Person (z. B. medizinische Fachangestellte) dazu holen.
- Meldesysteme für kritische Ereignisse und Beinahe-Fehler – Critical-Incident-Reporting-Systeme (CIRS) – oder Fallkonferenzen in Praxis oder Krankenhaus etablieren und dokumentieren.
- Selber Fortbildungen machen und Personal schulen, um Fehler zu vermeiden oder zumindest die eigenen Bemühungen zu zeigen, auf dem neuesten Stand zu sein.
- Fehler nicht sofort zugeben, wenn ein Vorwurf aufkommt. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe. Gern aber mit den klagenden Patienten im Gespräch bleiben: Offene Kommunikation entschärft vieles, auch ohne etwas zuzugeben.
- Patienten möchten oft eher Anerkennung des Problems als eine Strafanzeige. Schuld ist individuell für ein Gericht oft sehr schwer eindeutig zu belegen; vermutlich daher werden um 90 % der Strafverfahren eingestellt. Zivilrechtlich kann es um Schmerzensgeld gehen, das sind oft lange und zähe Prozesse.
Fehler sind menschlich und gehören auch in der Medizin zum Beruf, so Sturm. Insgesamt sei das Niveau der Klagen wegen Behandlungsfehlern in Deutschland ja überschaubar. Dennoch könne es auch bei korrektem Verhalten sehr unangenehm sein, diese Vorgänge zu durchlaufen. Rufschädigung sei auch bei abgewiesener Klage eine Gefahr, daher sollten Ärzte unbedingt Probleme wegen mangelnder Dokumentation vermeiden. Ein Hygienekonzept für die Praxis und Ähnliches helfe dabei, sich im Klagefall gut zu behaupten.
Diese Thematik ist ja durchaus aus gutachtlicher Sicht relevant, wenn es um den Vorwurf eines Behandlungsfehlers geht.
Handschuh, K., Buchter, A. (2025). Fehler gehören zum Arztberuf. best practice onkologie, 154–157. https://doi.org/10.1007/s11654-024-00630-z
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden