Ziel der Verordnung
Die 6. Änderungsverodnung passierte am 29.09.2025 den Bundesrat, nachdem der erste Entwurf bereits 2014 vorgelegt wurde. Diese Änderungsverordnung betrifft den Teil A („Gemeinsame Grundsätze“) der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese wird damit an moderne medizinische und gesellschaftliche Standards angepasst. Grundlage sind das Sozialgesetzbuch und die UN-Behindertenrechtskonvention.
Zentrale Änderungen
Fazit
Die Reform sorgt für mehr Klarheit, Teilhabeorientierung und Aktualität bei der Feststellung des GdB. Sie stärkt die Anlehnung an internationale Standards und sorgt für einheitliche Regeln bei komplexen Krankheitsbildern.
M.Schiltenwolf, Heidelberg