Eine Überwachung kann stattfinden bei hereditärer chronischer Pankreatitis und wenn Kriterien für ein familiäres Pankreaskarzinom erfüllt sind. Dabei soll bei pathogenen CDKN2A-Keimbahnvarianten oder einem Peutz-Jeghers-Syndrom eine Überwachung ab dem 40. Lebensjahr oder zehn Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie begonnen werden. Bei Patienten mit hereditärer Pankreatitis sollte 20 Jahre nach Krankheitsbeginn, spätestens aber in einem Alter von 40 Jahren der Beginn des Screenings angesetzt werden.
Eine Screening-Untersuchung bei asymptomatischen Individuen ohne erhöhtes Risiko für ein Pankreaskarzinom soll dagegen nicht durchgeführt werden – wie auch nicht bei asymptomatischen Individuen, für die ein erhöhtes Risiko für ein sporadisches Pankreaskarzinom bekannt ist oder vermutet wird, da diese Faktoren das Risiko nur gering erhöhen. Diese Risikofaktoren umfassen Diabetes, hohes Alter, Nikotingenuss, Adipositas und/oder chronischer Pankreatitis.
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom, Langversion 3.1, 2024, AWMF- Registernummer: 032-010OL
https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/pankreaskarzinom/
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden