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Editorial

Die aktuellen Zahlen zu Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus des Robert Koch-Instituts lassen hoffen, dass es durch die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen – insbesondere durch die vorankommende Durchimpfung der Bevölkerung – gelingen wird, die Auswirkungen der Pandemie langsam in den Griff zu bekommen. Gleichwohl wird es für einen wohl noch längeren Zeitraum bei einer Reihe von Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben müssen. Die Mehrzahl der medizinischen Kongresse wird dieses Jahr damit noch als Online-Veranstaltungen stattfinden, so auch der von dieser Zeitschrift getragene Kongress „Heidelberger Gespräch“. Wie im letzten Editorial schon angekündigt, wird sich das „Gespräch“ als Webinar vollständig mit gutachtlichen Fragen zum Thema COVID-19 auseinandersetzen, zu den Beiträgen und den Einzelheiten der Teilnahme kann auf die Anzeige des Verlages in dieser Ausgabe auf Seite 169 verwiesen werden. Aktuelle Informationen zum Thema COVID-19, die die Redaktion erreichen und für den Gutachter von Wert sein können, werden auf die Website der Zeitschrift (www.medsach.de) unter dem in der Kopfleiste zu findenden Schlüsselwort „Coronavirus“ eingestellt und können dort nachgelesen werden.

Zu dieser Ausgabe: Auch bei der Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen mittlerweile die häufigste diese begründende Ursache. Die gutachtliche Beurteilung in dieser Sparte der Privatversicherungen geht von anderen Grundlagen aus als zur Erwerbsminderung im SGB VI. Wie der Gutachter in dieser Frage zu einer zutreffenden und nachvollziehbaren Leistungsbeurteilung kommen kann wird im ersten Beitrag von Grömer, Capito, Brauner, Metzger, Sailmann, Neuhaus, Kornhuber, Muschalla und Hausotter dargelegt. Fragen der Selbsttäuschung in der Begutachtungssituation speziell bei Kindern und Jugendlichen und den Umgang damit diskutiert im folgenden Beitrag Frau Lange-von Szczutowski.

Zu Fragen der Mitwirkungspflicht eines Antragstellers hinsichtlich medizinischer Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintritts eines Leistungsfalls im Sozial- und Zivilrecht finden sich Erörterungen von Schmidt und Grüner im abschließenden Beitrag dieser Ausgabe. Im Leserforum sei noch auf eine Stellungnahme von Aßhauer zur Begutachtungsanleitung des MDS zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen verwiesen.

E. Losch, Frankfurt am Main