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Berufsunfähigkeitsgrad bestimmt nicht der Sachverständige!

Die Feststellung des Grades der Unfähigkeit, den bisherigen Beruf weiter auszuüben, darf nicht allein dem medizinischen Sachverständigen überlassen werden, sondern erfordert eine schwierige Gesamtwürdigung. Dabei spielen die medizinischen Gesichtspunkte zwar eine wichtige Rolle, sind bei weitem aber nicht allein maßgeblich. Der auf der Basis einer Gesamtbewertung aller beruflichen (Einzel-)Tätigkeiten des Versicherungsnehmers und der Auswirkungen der gesundheitlichen Beschwerden auf diese zu ermittelnde Grad der Berufsunfähigkeit ist im Rechtsstreit durch das Gericht festzulegen. Das ist für viele Sachverständige nur schwer nachvollziehbar, so Neuhaus.

Es sei jedoch nicht Aufgabe eines medizinischen Sachverständigen, den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen; dieser sei kein „Richter in Weiß“. Er habe nicht zu bewerten, ob beispielsweise mehr oder weniger als 50 % Restleistungsvermögen bestehe, sondern zu benennen, welche einzelnen Tätigkeiten und Teilbereiche in welchem Umfang gesundheitlich beeinträchtigt seien oder nicht.

 

Anmerkung:

Eine Rezension des Buches von K.-J. Neuhaus: „Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Verlag C. H. Beck, 5. Auflage, 2025) folgt in der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden