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Behandlungsfehlerbegutachtung der Medizinischen Dienste zeigt in 2025 keine Änderung

Im Jahr 2024 handelte es sich um 12.304 Fälle, im Jahr 2025 waren es 11.735 Fälle. Auch die Anzahl der festgestellten Fehler (3.503), der Fehler mit Schaden (3.098) und der besonders relevanten Fehler mit gutachterlich bestätigter Kausalität (2.700) variieren nur geringfügig. Die Gutachten, welche die Kausalität des Fehlers für den Schaden nachweisen konnten („kausale Fehler“; n = 2.700 bzw. 23 % der begutachteten Vorwürfe), bieten dem Patienten und der Krankenkasse die Möglichkeit, unmittelbar weitere Haftpflicht- bzw. Regressansprüche geltend zu machen.

Aufgrund der fehlenden Repräsentativität können aus diesen Daten allerdings keine Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit oder die Entwicklung der Patientensicherheit gezogen werden, so die Autoren des Berichts.

Nach wie vor werden etwa zwei Drittel der Begutachtungen zu stationärer Behandlung (v. a. Krankenhausbehandlung) erstellt; ein Drittel entfällt auf ambulant versorgte Fälle. Einen Schwerpunkt in der Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen bilden unverändert die operativen/chirurgischen Fachgebiete. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass in diesen Fachgebieten fehlerbedingte Gesundheitsschäden für die Betroffenen einfacher zu erkennen sind als in anderen. Eine stärkere Gefährdung oder eine größere Fehlerhäufigkeit lassen sich daraus nicht unmittelbar ableiten.

Der Großteil der festgestellten Fehler besteht darin, dass eine indizierte Maßnahme nicht (38,7 %) oder fehlerhaft (42,2 %) durchgeführt wurde. Die Indikationsqualität, also die Frage danach, ob eine Operation oder medizinische Maßnahme überhaupt erforderlich oder die primär angezeigte war, spielt bei den gutachterlich festgestellten Fehlern mit insgesamt 9,5 % keine herausragende Rolle. Ähnlich selten (9,6 %) konnte festgestellt werden, dass eine erforderliche Maßnahme zwar korrekt, aber zeitlich zu spät durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zu den Fehlerarten bilden sich im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend unverändert ab.

Mit leichten jährlichen Schwankungen zeigt sich über die vergangenen Jahre konstant, dass mehr Begutachtungen bei Patientinnen als bei Patienten durchgeführt werden. Die Ursachen dafür sind nicht vollständig bekannt. Die Quote bestätigter Vorwürfe ist bei Frauen ebenfalls weiterhin geringfügig höher und deutet darauf hin, dass Frauen häufiger von Behandlungsfehlern betroffen sein könnten als Männer. Die Unterschiede können zu einem geringen Anteil durch die Fälle im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe erklärt werden.

https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2026/2026_08_20/5__FIN_JahresstatistikBEHANDLUNGSFEHLER_2025.pdf

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden