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Behandlungsfehler in Niedersachsen auf niedrigem Niveau

Im vergangenen Jahr war die Anzahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen leicht rückläufig: Waren es im Jahr 2024 noch 755 Anträge gewesen, wurden im vorigen Jahr 677 Anträge gestellt. Dabei stellte die Schlichtungsstelle 2024 – bei insgesamt 258 abgeschlossenen Bewertungsverfahren – in 93 Fällen einen Behandlungsfehler fest; im Jahr 2025 wurde bei 243 abschließenden Entscheidungen in 96 Fällen ein Fehler angenommen. Am Ende resultierte 2025 in 71 Fällen den Erkenntnissen der Schlichtungsstelle zufolge aus der fehlerhaften Behandlung ein Gesundheitsschaden; 2024 in 59 Fällen. Demgegenüber stehen Niedersachsen-weit über 60 Millionen Behandlungsfälle in 2025.

„Uns ist außerordentlich wichtig zu klären, wenn Menschen oder auch ihre Angehörigen vermuten, dass Komplikationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge einer medizinischen Behandlung seien“, erklärte Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin. Die Kammer arbeite zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und zur Stärkung der Patientensicherheit zudem anonymisierte Fallbeispiele aus den Schlichtungsverfahren auf.

„Bei den auftretenden Fehlern sehen wir inzwischen häufiger, dass es sich nur zum Teil um individuelle Fehler handelt“, analysierte Renneberg. „Stattdessen beobachten wir zunehmend Fehler, die auf dem Versagen des äußerst stark beanspruchten Systems beruhen. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheitsversorgung mit ausreichend Mitteln auszustatten, um sie weiterhin leistungsfähig und auch in Zukunft sicher aufzustellen“, forderte sie.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden