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Asbestbedingte Erkrankungen als häufigste Ursache für Todesfälle durch Berufskrankheiten

Deutschlandweit sterben jedes Jahr etwa 1.600 Menschen an den Spätfolgen des Kontakts mit Asbest. „In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden“, sagte Björn Kass, Präventionsleiter der BG Bau. Dieser Asbestverdacht betreffe drei Viertel aller Bestandsgebäude. Ohne Schutzmaßnahmen drohten für Beschäftigte und Nutzern der Gebäude ernsthafte Gefahren, warnte er.

Insgesamt gingen im Jahr 2025 bei der BG Bau 22.102 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Das sind 1.041 Meldungen mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg von 4,9 Prozent entspricht. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen damit um rund 34 Prozent erhöht. 2.304 Verdachtsanzeigen entfielen dabei auf asbestbedingte Berufskrankheiten; das sind 10,4 Prozent aller bei der BG Bau gemeldeten Berufskrankheiten.

Am häufigsten wurden 2025 folgende Berufskrankheiten gemeldet: Lärmschwerhörigkeit (4.876), Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung der Sonne (3.164), bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (2.168), Gonarthrose (1.861) und Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter (1.339).

Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen zeigte sich eine positive Entwicklung: Mit 89.113 Fällen wurde die Schwelle von 90.000 erstmals unterschritten. Im Vorjahr waren es 91.813 Fälle, was einem Rückgang um 2.700 Fälle beziehungsweise 2,9 Prozent entspricht. Auch die Unfallquote ging zurück. Sie gibt an, wie viele Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte auftreten, und lag im Jahr 2025 bei 42,95 nach 43,76 im Vorjahr.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden