Diese löst die S2k-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung von akuten Folgen psychischer Traumatisierung“ von 2019 ab. Es handelt es sich um eine vollständige Überarbeitung nach den aktuellen Vorgaben des AWMF-Regelwerks, so die Autoren. Auch wurden erstmals eigenständige Abschnitte zu Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigen/Bezugspersonen sowie zu Einsatzkräften mit Empfehlungen zu selektiver Prävention (vorbereitende Maßnahmen) und indizierter Prävention (Maßnahmen nach dem Einsatz) eingeführt.
Folgende Neuerungen hinsichtlich der Gruppe „Erwachsene Zivilpersonen“ werden hervorgehoben:
· Es gibt keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass spezifische Interventionen zur psychosozialen Unterstützung von hinzugezogenen Fachkräften langfristig zu einer Reduktion der posttraumatischen oder einer anderen Symptomatik führen. Da die psychosoziale Unterstützung durch den Betroffenen nahestehende Personen einer der wesentlichen Wirkfaktoren der Prävention ist, sollte diese in jedem Fall gefördert werden.
· Psychopharmakologische Interventionen sollen nicht eingesetzt werden, um die psychische Belastungsreaktion zu mindern; diese sind nur bei einem Störungsbild oder Syndrom (z. B. bei Suizidalität) indiziert, bei denen dies durch andere Leitlinien legitimiert ist.
· Wenn eine psychotherapeutische Intervention zur Reduktion von posttraumatischen und depressiven Symptomen als erforderlich erachtet wird, soll eine spezifische traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie frühestens nach drei Tagen nach einem schwerwiegenden Ereignis durchgeführt werden.
· Derzeit gibt es keine Hinweise für den Einsatz psychotherapeutischer Intervention zu einem früheren Zeitpunkt.
· Es gibt keine ausreichenden Hinweise auf die Wirksamkeit anderer psychotherapeutischer Methoden und Verfahren.
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/155-002
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden