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Voraussetzungen für den Wegfall einer vormals anerkannten Berufsunfähigkeit

Die Voraussetzungen für einen späteren Wegfall der – vormals anerkannten – Leistungspflicht hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen. Erforderlich ist dabei zum einen, dass in objektiver Hinsicht eine Gesundheitsverbesserung eingetreten ist und zum anderen sich diese gesundheitliche Verbesserung dergestalt ausgewirkt hat, dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit weggefallen ist.

Das hatte der vom (in der vorherigen Instanz zuständigen) Landgericht beauftragte Gerichtssachverständige jedoch nicht feststellen können. Der Gutachter hatte in nicht zu beanstandender Weise begutachtet, ob sich zum fraglichen Zeitpunkt der Gesundheitszustand des Klägers seit der Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente verbessert hatte. Dazu hatte er die vorhandenen Gutachten und Befunde ausgewertet und eine eigene gutachtliche Befragung vorgenommen, so das OLG.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden