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Alle Artikel zum Thema Sachverständige

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.7.2021 – L 3 R 315/20

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Schlagwörter: Sachverständiger – Gutachten – Befangenheit – Verhalten Kläger – fehlende Mitwirkung

Leitsätze:

Eine Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen setzt regelmäßig voraus, dass der bestellte Sachverständige mit Erfolg abgelehnt worden ist. Dies verlangt einen solchen Mangel des...

LSG Thüringen, Beschluss vom 11. April 2023 - L 1 U 1380/19

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Schlagwörter: Sachverständiger – Befangenheit – Gutachten – Qualität – Mangel – Fehler – Frist

Leitsätze

Einwendungen in Bezug auf die inhaltliche Qualität und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens sind nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen zu begründen.

W...

© Khunatom-stock.adobe.com

Bedeutung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftpflicht-Prozess

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Die prozessrechtliche Bedeutung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftpflicht-Prozess betont der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Beschluss vom 23.2.2021 (AZ: VI ZR 44/20), über welchen die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

Editorial

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Der medizinische Sachverständige im Gerichtsverfahren hat sein Gutachten inhaltlich „unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten“ (§410 Abs.1 Satz 2 ZPO). Die Forderung nach „bestem Wissen und Gewissen“ ist nicht erfüllt, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Erstellung...

P. Becker

Neue Honorare für medizinische Sachverständige

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Zusammenfassung

Die Vergütung für Sachverständige nach dem JVEG ist durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zum 1.1.2021 erhöht worden. Insbesondere wurden die Stundensätze für die Honorargruppen M1 auf 80 Euro, M2 auf 90 Euro und M3 auf 120 Euro angehoben. Die Erhöhung wird dargestellt und...

Der gerichtlich beauftragte Sachverständige im Arzthaftungsverfahren

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Gerhard H. Schlund, vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. aus München, bestätigt die (eigentlich provokante) These, dass in weitaus der Mehrzahl gerichtlicher Verfahren der in einer Spezialmaterie – wie etwa in einem Arzthaftungsverfahren im zivil- wie im strafrechtlichen Bereich – in...

Sicht eines ärztlichen Sachverständigen zur aktuellen Änderung des Sachverständigenrechts

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Trotz der seit vielen Jahren, gar Jahrzehnten angebotenen gutachtlichen Fortbildungsmöglichkeiten stellt das ärztliche Gutachtenwesen immer noch eine Spielwiese von Ärzten unterschiedlichster Befähigungen dar. Mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016 (BGBI. I Seite 2222 — im Folgenden: Gesetz vom 11.10.2016) muss sich der gut ausgebildete und professionell arbeitende Sachverständige die Frage stellen, warum diese neuen Vorgaben keine Anforderungen an die Qualifikation des Gerichtssachverständigen abverlangen. Der Sachbearbeiter, der regelmäßig Gutachten in Auftrag gibt, diese zu beurteilen, nachzuvollziehen und letztlich umzusetzen hat, wird bereits jetzt oftmals vor der Frage stehen, welcher Sachverständige den für die konkret gegenständliche Fragestellung die notwendige Qualifikation aufweist.

Die maßgebliche Perspektive des Sachverständigen bei der gutachtlichen Beurteilung im sozialgerichtlichen Verfahren

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Vor jeder gerichtlichen Entscheidung muss der Richter sich Klarheit darüber verschaffen, welches der für eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt ist. Gerade in dem vom sog. Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren, in welchem sich als Folge der...

Der medizinische Sachverständige — bewirken Abhängigkeiten Voreingenommenheit?

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Die vorwurfsvolle Behauptung “wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ ist gar nicht so selten in anwaltlichen Stellungnahmen zum medizinischen Gutachten zu lesen verknüpft mit der Forderung, der Sachverständige möge doch die Zahl der pro Jahr für die Beklagte erstellten Gutachten und das damit erwirtschaftete Honorar kundtun. Datenschutzrechtliche Aspekte werden dabei schlicht negiert.

Aktuelle Änderungen im Recht der Sachverständigen

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Es werden die zum 15.10.2016 in Kraft getretenen wichtigsten Änderungen des Rechts der Sachverständigen vorgestellt und erläutert. Nach diesen Änderungen kann, nicht muss, das Gericht die Beteiligten vor Ernennung des Sachverständigen zu dessen Person anhören, während der Sachverständige seinerseits...

Keine Erhebung der Fremd-anamnese durch den gericht-lichen Sachverständigen im Zivilprozess

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Es steht dem gerichtlichen Sachverständigen nicht frei, einen möglicherweise streitrelevanten Sachverhalt zu ermitteln, indem er zur Erstellung der Fremdanamnese bei einer Prozesspartei oder einer am Rechtsstreit nicht beteiligten Person weitere Tatsachen erfragt. Dem steht das Strengbeweisverfahren...

Umgang mit “schwierigen Kunden“ — aus der Sicht eines Sachverständigen

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Die Begegnung von Arzt und Patient
im Rahmen der Begutachtung wird
nachhaltig geprägt vom Kommunikationsvermögen
beider Seiten. Ohne eine
vernünftige Kommunikation kann der
Sachverständige keinen Erkenntniszugewinn
— gelegentlich für die Beurteilung
von herausragender Bedeutung —
erwarten. Hierzu...

-Beistände- bei Begutachtungen - aus Sicht des medizinischen Sachverständigen

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Die Anwesenheit einer dritten Person als -Beistand- ist bei einer ärztlichen Untersuchung und ganz besonders bei der psychiatrischen Exploration in jeder Hinsicht kontraproduktiv und lässt schwerwiegende Verfahrensmängel bei der Begutachtung befürchten. Es bedarf bei der Anamneseerhebung und bei der...

Haftung des gerichtlichen Sachverständigen unter Berücksichtigung des neuen Haftungstatbestandes nach § 839 a BGB - aus Sicht des medizinischen Sachverständigen

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Die Einstandspflicht für eine unsachgemäße Sachverständigenarbeit entspricht - wie in allen anderen Berufen auch - der allgemeinen Verantwortung für die erarbeitete Leistung. Dieses Risiko trifft grundsätzlich jeden, der berufliche Leistungen erbringt. Die Sachverständigentätigkeit ist mit einer...

Die (Un)Sicherheit der Prognose in der ärztlichen Begutachtung - aus Sicht des medizinischen Sachverständigen

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Fragen zur Prognose sind in vielen Wissenschaftsdisziplinen mit erheblichen Problemen behaftet, ganz besonders in Biologie und Medizin. Von Juristen werden aber vielfach Anforderungen zur Prognose an den medizinischen Sachverständigen gestellt, die einer kritischen wissenschaftlichen Hinterfragung...

Zur Verantwortung des medizinischen Sachverständigen

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Die verschiedenen Verantwortungsfelder des medizinischen Sachverständigen werden benannt. Das Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen an den medizinischen Sachverständigen wird diskutiert. Prinzipien der Sachverständigkeit werden darge-legt unter Berücksichtigung des ethischen Rahmens, in dem...

Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständigen durch § 839a BGB?

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Weite Teile der ärztlichen Gutachtertätigkeit bleiben von der Einführung des § 839a BGB unberührt, so Gut achten im
Auftrag von Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträgern oder Rechtsanwälten. Aber auch für den vom Gericht beauftragten bzw.
diesem gleichzustellenden Sachverständigen, der...

Die Vergütung des medizinischen Sachverständigen im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Verpflichtung und wirtschaftlichen Zwängen - aus Sicht des Sachverständigen

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Nicht nur der Gerichtssachverständige, sondern auch der von Sozialversicherungen benannte Gutachter steht gem. § 21 SGB
X Abs. 3 in der Pflicht, der Beauftragung Folge zu leisten und das gewünschte Gutachten zu erstatten. Diese Verpflichtung ist in den letzten zehn
Jahren mit der Erwartung eines...

Auftrag, Aufgaben und Grenzen des ärztlichen Sachverständigen

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Das medizinische Sachverständigengutachten soll nicht primär
rechtliche Erkenntnis ersetzen. Bei ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffen
hat der Gutachter nur zu deren medizinischen Bestandteilen Stellung zu
beziehen. Namhaft zu machende ärztliche Mitarbeiter dürfen nur definierte...