Herr Dr. Blume, dessen fachlicher Hintergrund leider in der Korrespondenzadresse nicht mitgeteilt wird und den ich weder mit der Suchfunktion der Medizinischen Universität Carl Thiem in Cottbus noch auf der Gutachterliste der DGNB gefunden habe, will in seinem Beitrag anhand der Darstellung eines konkreten und realen Falles praktische Empfehlungen für die Begutachtungspraxis geben. Nach einer ausführlichen Diskussion über ethische und methodische Grenzen der neuropsychologischen Testung nennt der Autor auch das Ignorieren von Konkurrenzursachen als einen der fünf typischen Fehler in der Begutachtung des Post-Covid-Syndroms.
Allerdings ist der Fall einer 50-jährigen examinierten Krankenpflegerin so oberflächlich dargestellt, dass sein „Orientierungsvorschlag“ der Kausalitätsbewertung ihrer Beschwerden eher als Beispiel für eben jenes Ignorieren von Konkurrenzursachen herangenommen werden muss: Der psychopathologische Befund ist unvollständig. Der neurologische Befund wird als „weitgehend“ unauffällig beschrieben- es würde doch aber interessieren, welcher Befund eben gerade nicht sicher unauffällig war und somit diskussionswürdig ist. Wir erfahren nicht, welche Laborwerte bestimmt wurden und wie die endokrinologischen Parameter ausfallen, welche Medikamente in welcher Dosierung und mit welchen Serumspiegeln die Versicherte nimmt, ob sie raucht oder ob und wie viel Alkohol sie konsumiert. Es gibt keinen MRT-Befund, keine Angabe über ein mögliches Rezidiv eines Hypophysenadenoms. Ohne Aussagen zur Biographie und ohne Ergebnisse einer noch ausstehenden „neuromuskulären Abklärung“ konnte natürlich auch die Zuordnung eines „chronischen Schmerzsyndroms“ zu einer ICD 10 Diagnose nicht geli ...