Gerd-Marko OstendorfGehört die – ggf. auch nur ergänzende – Erhebung der Arbeitsanamnese als Grundlage für die Begutachtung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (Sparte Lebensversicherung) sowie in der Krankentagegeldversicherung (Sparte Private Krankenversicherung – PKV) zur Aufgabe des Gerichtsgutachters? Diese Frage wird anhand eines Gutachtens, welches dem Autor zur kritischen Stellungnahme vorgelegt worden war, unter Berücksichtigung der juristischen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung erörtert.
Falldarstellung: Gerichtsgutachten zur Krankentagegeldversicherung
Einer in der prä- und post-operativen Betreuung orthopädischer Patienten tätige Krankenschwester war über viele Monate völlige Arbeitsunfähigkeit attestiert worden wegen Einschränkung der Belastbarkeit v. a. der linken Hand nach zwei sehr komplexen Operationen des linken Daumensattelgelenks wegen Rhizarthrose.
Bei einer deswegen vom Krankentagegeld-Versicherer veranlassten Begutachtung machte sie folgende Angaben zu den beruflichen Belastungen:
100 % Handbeanspruchung
70 % schweres Heben und Tragen
10 % Überkopfarbeiten
20 % Arbeit im Knien/gebückt
15 % Arbeit im Sitzen
15 % Arbeit am PC
Nachdem als Ergebnis der Begutachtung festgestellt worden war, dass inzwischen nicht mehr nur (zeitlich begrenzte) Arbeitsunfähigkeit vorliege, sondern Berufsunfähigkeit (im Sinne der Krankentagegeldversicherung), und der Versicherer deswegen die Krankentagegeld-Leistungen eingestellt hatte, klagte die Versicherte gegen diese Entscheidung. Das zuständige Landgericht beauftragte daraufhin einen medizinischen Gutachter mit der Vorgabe, dieser solle seinem Gutachten die beruflichen Belastungen „wie von Versicherter gena ...