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Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt

Für die Erstversorgung werden u. a. folgende Empfehlungen ausgesprochen:

·         Verletzungen nach sexualisierter Gewalt treten häufiger extragenital als genital auf. Der Nachweis insbesondere genitaler Verletzungen sinkt von bis zu 89 %, wenn die Evaluation innerhalb von 24 Stunden nach dem mutmaßlichen Übergriff stattfindet, auf etwa 46 %, wenn die Untersuchung innerhalb von 72 Stunden durchgeführt wird. Daher ist die Betreuung einer Betroffenen nach sexualisierter Gewalt als medizinischer Notfall einzuschätzen.

·         Lange Wartezeiten bis zum Beginn der Versorgung und Spurensicherung führen bei den betroffenen Frauen zu einer zusätzlichen Belastung. Es ist daher anzustreben, Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Ebenso ist sicherzustellen, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten in Größe, Lage und Ausstattung für die Anamneseerhebung, Versorgung und Spurensicherung der betroffenen Frauen geeignet sind.

·         Traumatisierung ist mit Gefühlen von Ohnmacht und Ausgeliefertsein verbunden. Bei der Betreuung von Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein Patientinnen-zentrierter und Trauma-informierter Ansatz anzustreben. Notwendig ist, dass Ärzte in der Lage sind, Traumata zu erkennen, ihre kurz- und langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit zu verstehen und bei der Versorgung von betroffenen Frauen ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen.

·         Die kombinierte medizinisch-forensische Untersuchung durch qualifiziertes rechtsmedizinisches und gynäkologisches ärztliches Personal, gemäß dem fachärztlichen Standard, ist anzustreben.

·         Entlastend für die Patientin und für den primär zuständigen Arzt ist es, wenn zwei Personen die Untersuchung im Team durchführen. Durch die Arbeit im Team können die Qualität der Beweissicherung verbessert und die zeitliche Gestaltung der Versorgung der Patientin optimiert gestaltet werden.

·         Anzustreben ist, dass sowohl bei der Untersuchung als auch bei der Spurensicherung immer eine weibliche Drittperson anwesend ist.

https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-097

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden