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Obstruktive Schlafapnoe: Unterkieferschiene in Bewertungsmaßstab aufgenommen

Die entsprechende Vergütung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzen­verband im Bewertungsausschuss festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Therapie im November 2020 in die Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufgenommen.

Zur Abrechnung hat der Bewertungsausschuss zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Ein­heitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und die bestehenden Leistungen für die kardiorespi­ratorische Polygraphie und die kardiorespiratorische Polysomnographie angepasst.

Die neue GOP 30902 (65 Punkte/7,23 Euro) zur Einleitung der Therapie können Schlafmediziner abrechnen, nachdem sie die Durchführung einer erfolgreichen Überdrucktherapie bei einem Patienten mit behand­lungsbedürftiger obstruktiver Schlafapnoe ausgeschlossen haben.

Für die Koordination mit Vertragszahnärzten zur Anfertigung und Anpassung der individuellen Schiene hat der Bewertungsausschuss die GOP 30905 (65 Punkte/7,23 Euro) neu in den EBM aufgenommen. Ärzten mit einer Genehmigung zur Abrechnung der Polygraphie (GOP 30900) und/oder der Polysomnographie (GOP 30901) können sie abrechnen. 

Links

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Pressemitteilung © hil/aerzteblatt.de