Beim Polytrauma handelt es sich um mehrere, gleichzeitig entstandene lebensbedrohliche Verletzungen verschiedener Körperregionen. Dabei sind die Folgen gravierender als die einzelnen Verletzungsanteile:
· Längere und intensivere Behandlung
· Höhere Komplikationsrate
· Funktionsbeeinträchtigungen beeinflussen sich gegenseitig negativ und potenzieren die gesundheitlichen Folgen
· Verletzungsanteile werden manchmal erst verspätet diagnostiziert
· Schwerwiegende Langzeitfolgen bzw. Folgeerkrankungen
→ Hohe Invalidität
In der interdisziplinären Begutachtung ergibt sich das Problem der Abgrenzung der Folgeschäden auf dem jeweiligen Fachgebiet mit der Gefahr einer möglichen „Überbewertung“ der gesundheitlichen Folgen. Daher sollte – ähnlich wie in der gesetzlichen Unfallversicherung – ein „Hauptgutachter“ folgende Aufgaben übernehmen:
· Koordination der einzelnen Fachgebiete (auch hinsichtlich der Sprachregelung)
· Kontrolle der verschiedenen Fachgutachten auf Vollständigkeit
· Abstimmung hinsichtlich der Bewertung
· Erstellen einer Zusammenfassung mit integrierter Bewertung der einzelnen Fachgutachten für den Auftraggeber (Versicherungsunternehmen, Gericht)
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden