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Interdisziplinäre Begutachtung beim Polytrauma für die private Unfallversicherung

Beim Polytrauma handelt es sich um mehrere, gleichzeitig entstandene lebensbedrohliche Verletzungen verschiedener Körperregionen. Dabei sind die Folgen gravierender als die einzelnen Verletzungsanteile:

·       Längere und intensivere Behandlung

·       Höhere Komplikationsrate

·       Funktionsbeeinträchtigungen beeinflussen sich gegenseitig negativ und potenzieren die gesundheitlichen Folgen

·       Verletzungsanteile werden manchmal erst verspätet diagnostiziert

·       Schwerwiegende Langzeitfolgen bzw. Folgeerkrankungen

→ Hohe Invalidität

In der interdisziplinären Begutachtung ergibt sich das Problem der Abgrenzung der Folgeschäden auf dem jeweiligen Fachgebiet mit der Gefahr einer möglichen „Überbewertung“ der gesundheitlichen Folgen. Daher sollte – ähnlich wie in der gesetzlichen Unfallversicherung – ein „Hauptgutachter“ folgende Aufgaben übernehmen:

·       Koordination der einzelnen Fachgebiete (auch hinsichtlich der Sprachregelung)

·       Kontrolle der verschiedenen Fachgutachten auf Vollständigkeit

·       Abstimmung hinsichtlich der Bewertung

·       Erstellen einer Zusammenfassung mit integrierter Bewertung der einzelnen Fachgutachten für den Auftraggeber (Versicherungsunternehmen, Gericht)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden