Meist sind eher harmlose Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden oder Juckreiz der Grund für die Allergie-Vermutung. Allergologische Tests aber zeigen: In rund 90 % der Fälle ist die Annahme der Penicillinallergie falsch.
Dennoch wird in Akutfällen oft auf die Gabe sämtlicher β-Laktam-Antibiotika, zu denen die Penicilline gehören, verzichtet, weil die Zeit für allergologische Tests nicht ausreicht. Anstelle der hochwirksamen und gut verträglichen β-Laktam-Antibiotika erhalten Betroffene dann häufig Antibiotika anderer Substanzklassen, die teils weniger effektiv sind, mit stärkeren Nebenwirkungen einhergehen oder aufgrund ihres breiten Spektrums die Entstehung von Resistenzen begünstigen.
Gleichzeitig ist es Ziel von Antibiotic Stewardship-Programmen, das sogenannte Delabeling, also die medizinische Überprüfung und Entfernung einer fälschlich angenommenen Allergie aus der Patientenakte, stärker im klinischen Alltag zu verankern. Dabei werden durch eine strukturierte Allergieanamnese und ein standardisiertes Risiko-Assessment Patienten mit niedrigem Risiko für eine Penicillin-Allergie identifiziert. Je nach Befund kann das Delabeling direkt erfolgen, also ohne weitere Tests, oder durch eine direkte orale Provokation (DOP) geprüft werden.
Ein relevantes Problem ist allerdings die hohe Rate von Relabeling – durch unvollständige Dokumentation oder unzureichenden Datenfluss zwischen Klinik und hausärztlicher oder kinderärztlicher Praxis taucht die bereits widerlegte Penicillinallergie in Akten, Arztbriefen oder der Selbstauskunft bei der nächsten Behandlung wieder auf.
Um den langfristigen Nutzen des Delabelings sicherzustellen, hat PANDA (Penicillin-Allergie-Netzwerk Deutschland) den Penicillinallergie-Delabeling-Pass entwickelt. Dieser dokumentiert, auf welcher Grundlage das Delabeling erfolgt ist und welche Penicillinderivate zukünftig eingesetzt werden können. Der Pass dient als persönlicher Nachweis, den Patienten bzw. deren Eltern bei zukünftigen Arztkontakten oder Krankenhausaufenthalten vorlegen können. Zusätzlich enthält er eine Einlegerkarte für die hausärztliche und kinderärztliche Praxis. Diese soll die Aktualisierung der Allergiedokumentation unterstützen und verhindern, dass ein bereits ausgeräumter Verdacht erneut in der (elektronischen) Patientenakte übernommen wird.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden