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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

"Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft", sagt Dr. Stefan Hussy. "Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen." Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier einen Hintergrundtext.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

Pressemitteilung der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung