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Behandlungsgrundsätze bei Transgeschlechtlichkeit

Diagnosen sind auch Voraussetzung auch dafür, dass die Kosten der Behandlungen durch das Gesundheitssystem getragen werden.

Als Fazit nannte Mahler folgende Punkte:

1.    Transgeschlechtlichkeit ist – ebenso wie Non-Binarität – als eine natürliche Variation geschlechtlicher Vielfalt anzuerkennen.

2.    Es ist gut belegt, dass die meisten (psychischen) Belastungen von Transpersonen durch Diskriminierungs- und Stigmatisierungs-Erfahrungen und den damit einhergehenden Minderheiten-Stress verursacht werden. Eine Vermeidung von Stigmatisierung und Diskriminierung ist folglich von größter Bedeutung.

3.    Negative Erfahrungen von Transpersonen in der Gesundheitsversorgung wie auch der Mangel an spezifisch ausgebildetem medizinischem Personal führt zu einer systematischen Unterversorgung und hohen Barrieren für Transpersonen in der Gesundheitsversorgung, die es dringend abzubauen gilt.

4.    In der psychotherapeutischen und psychiatrischen Begleitung von Transpersonen – während wie auch unabhängig von der Transition – ist eine respektvolle, Diskriminierungs-sensible therapeutische Haltung notwendig. Die Selbstbestimmung von Transpersonen muss zu jedem Zeitpunkt der Behandlung anerkannt werden.

5.    Die Anwendung körpermodifizierender Behandlungen hängt grundsätzlich von der individuellen Entscheidung der Transperson ab. Die Transperson muss umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung müssen mögliche Risiken immer im Einzelfall gegen den Nutzen der Behandlung abgewogen werden, wobei der Wunsch der selbstbestimmungsfähigen Transperson zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund steht.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden