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AOK: 28,6 % der geprüften Fälle vermuteter Behandlungsfehlern in 2024 bestätigt

Insgesamt 5.335 gemeldete Fälle wurden im Zuge der Beratung näher untersucht. In 28,6 % der 2024 abschließend geprüften Fälle konnte der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler bzw. einen Medizinprodukte-Schaden bestätigt werden. Dies geschah überwiegend mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes (MD), welcher die notwendigen Gutachten zur Bewertung der Fälle erstellt. Die Quote der bestätigten Fälle lag 2024 ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre mit knapp unter 30 %.

Die meisten der im vergangenen Jahr von AOK-Versicherten gemeldeten Verdachtsfälle betrafen orthopädische bzw. unfallchirurgische Eingriffe (928 Fälle), gefolgt von den Fachgebieten Chirurgie (876 Fälle), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (862 Fälle), Innere Medizin (636 Fälle) sowie Zahnmedizin (395 Fälle). Die Regress-Einnahmen betrugen 49,73 Millionen Euro.

Zu den Forderungen der AOK in ihrem Positionspapier gehört auch die Verbesserung der Information zu Eigentumsrechten der Patienten an schadhaften Medizinprodukten. „Oft gibt es das Problem, dass Beweismittel wie beispielsweise entfernte Knieprothesen nicht mehr auffindbar sind oder bei der Untersuchung durch den Hersteller zerstört werden. Die Explantate sind aber Eigentum der Patienten und sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, damit sie als Beweismittel in Prozessen verwendet werden können“, erklärte die AOK-Vorständin Carola Reimann.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden