Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Abrechnung der dermatologischen Testung mit ­patienteneigenem Material

Bei der Abklärung einer beruflich ausgelösten Kontaktdermatitis im Rahmen des Hautarztverfahrens und bei der Begutachtung zulasten der Unfallversicherungsträger wird die Testung von patienteneigenem Material nach Nummer 379 UV-GOÄ unterschiedlich vergütet, berichtete Vera Mahler vom Paul-Ehrlich-Institut in Langen auf dem 16. Dermatologie-Update-Seminar am 25. und 26. November 2022 in Mainz:

Zu 2,45 € pro Testsubstanz im Hautarztverfahren (= allgemeine Heilbehandlung) und 3,05 € in der Begutachtung (= besondere Heilbehandlung) werden bei der Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger (= Berufsgenossenschaft) für die Vorbereitung der jeweiligen Testsubstanz zusätzlich 5,60 € (ohne spezifische Aufbereitung, nativ) bzw. 11,20 € (mit spezifischer Aufbereitung) vergütet.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden