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Qualitätskriterien für digitale Interventionen bei psychischen Beschwerden

Dies bedeutet beispielsweise, dass die digitale Intervention Teil eines Gesamtbehandlungsplans ist und eine kontinuierliche Therapieüberwachung durch den Behandler stattfindet, um zeitnah auf ausbleibende Verbesserungen und ggfs. Nebenwirkungen bzw. unerwünschte Effekte zu reagieren.  

 

Die Auswahl geeigneter evidenzbasierter digitaler Interventionen für bestimmte Versorgungsbereiche (und einzelne Patienten) wird durch fehlende Transparenz und Qualitätssicherung erschwert. Bislang gibt es weder einen Zertifizierungsprozess noch ein Gütesiegel, welches es Behandlern und Betroffenen erleichtern würde, sich zu orientieren.

 

Abhilfe schaffen können hier – neben dem geplanten BfArM-Verzeichnis – eine von der Bundespsychotherapeutenkammer veröffentlichte Checkliste für internetbasierte Interventionen sowie die von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) kürzlich speziell für den Bereich der Selbstmanagementinterventionen beschriebenen Qualitätskriterien. Diese definieren u. a. Anforderungen in Hinblick auf eine transparente Beschreibung des Interventionszwecks und -inhalts, auf die Qualifikation der Entwickler sowie auf die Patientensicherheit und Integrationsmöglichkeiten der digitalen Intervention in die konventionelle Versorgung. Des Weiteren werden ein Wirksamkeitsnachweis für das jeweilige Programm aus mindestens einer qualitativ hochwertigen randomisierten kontrollierten Studie sowie Nachweise für die Einhaltung aktueller Standards bzgl. Datenschutz und Datensicherheit verlangt.

 

1.    Munz D, Jansen A, Böhmig C: Fernbehandlung aus psychotherapeutischer Sicht. Fortschr Neurol Psychiat 2019; 87: 165-171

2.    Klein JP, Knaevelsrud C, Bohus M, Ebert DD, Gerlinger G et al: Internetbasierte Selbstmanagementinterventionen – Qualitätskriterien für ihren Einsatz in Prävention und Behandlung psychischer Störungen. Nervenarzt 2018; 89: 1277-1286

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden