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Keine DOACs beim Antiphospholipidsyndrom!

DOACs bieten für venöse Manifestationen keinen besseren Schutz als die konventionelle Antikoagulation; dagegen erhöhen sie das Risiko für arterielle Thromboembolien, insbesondere für Schlaganfälle, deutlich!

·       Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die European Society of Cardiology raten von dem Einsatz aller DOACs bei allen Antiphospholipidsyndrom-Patienten ab.

·       In Deutschland hat das BfArM im Mai 2019 in einem „Rote-Hand- Brief“ vor dem Einsatz von (allen) DOACs beim Antiphospholipidsyndrom gewarnt.

·       Die EULAR-Leitlinien raten von der Verwendung von Rivaroxaban bei Triple-Positivität und bei Antiphospholipidsyndrom-Patienten mit einer Vorgeschichte von arteriellen Thrombosen ab.

DOACs könnten allenfalls in Betracht gezogen werden, wenn trotz guter Therapieadhärenz unter Vitamin-K-Antagonisten die Ziel-INR nicht zu erreichen ist oder Kontraindikationen gegenüber Vitamin-K-Antagonisten vorliegen, so Specker. Da es in den Studien zum Einsatz von DOACs beim Antiphospholipidsyndrom in 38 % der Patienten nach einer venösen Thromboembolie dann unter DOACs zu einer arteriellen Thromboembolie gekommen sei, müsse auch die Stratifizierung nach arteriellen Thromboembolien in der Vorgeschichte als fragwürdig gelten.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden