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Der Handelsvertreter in der BU-Rechtsprechung

Bei der Prüfung von Leistungsfällen von Selbstständigen in der privaten Berufsunfähigkeits-(BU-)Versicherung nimmt der Handelsvertreter eine gewisse Sonderrolle ein, erklärt Holger Knerr von der Continentale Lebensversicherung AG in der Internetpublikation GEN RE VIEWPOINT (August 2019). Nicht zuletzt aufgrund seiner Rolle im Vertrieb von Versicherungen ist er zudem in der Versicherungsbranche „allgegenwärtig“. Eine größere Anzahl von einschlägigen Urteilen findet sich jedoch nicht. Rechtlich befassen sich diese zudem mit den unterschiedlichsten Thematiken (etwa Nachweis der Berufsunfähigkeit, Umorganisation oder Verweisung).

Allerdings sind zwei Aspekte häufig (und wichtig für die Begutachtung):

  • Offensichtlich ist das Führen eines Kfz von zentraler Bedeutung für die Ausübung des Berufes als Handelsvertreter. Mithin ist man bei diesem Berufsbild auch schnell bei einer qualitativen Berufsunfähigkeit, wenn es sich um eine Kerntätigkeit handelt, ohne welche die anderen Verrichtungen keinen Sinn ergeben.
  • Sowohl die Leistungsursachen in den Urteilen als auch die Erfahrungen
    aus der täglichen Praxis in der Versicherung weisen darauf hin, dass Erkrankungen der Psyche bei diesem Berufsbild überproportional oft auftreten.
  • ■ G.-M. Ostendorf, Wiesbaden