Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Krankenkasse zur Fehlverhaltensbekämpfung hervor. Im zweijährigen Berichtszeitraum wurden insgesamt knapp 4.900 Fälle (Bestands- und Neufälle) von Abrechnungsbetrug verfolgt, das sind 20 Prozent mehr als in den Vorjahren. Mit 15,6 Millionen Euro liegt der entstandene Schaden auf einem konstant hohen Niveau.
„Die große Mehrheit der Leistungserbringer rechnet korrekt ab. Dennoch nehmen die Fallzahlen zu und verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe“, erklärte Jürgen Schneider, Leiter der Stabsstelle Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK-Gesundheit. „Eine wachsende Rolle spielt dabei organisierte Kriminalität. Die Digitalisierung hat neue Betrugsmuster zur Folge. Wir beobachten mit besonderer Sorge eine zunehmende Kriminalisierung. Während in der Vergangenheit Einzeltäter oder kleinere Netzwerke im Fokus standen, agieren heute zunehmend professionell organisierte Strukturen, die gezielt Schwachstellen im System ausnutzen.“ Dieser Trend verschärfe die Problemlage erheblich. Ermittlungen würden aufwendiger, Schäden größer und die Aufklärung langwieriger.
Die höchsten Schäden sind im Berichtzeitraum 2024/2025 mit 5,5 Millionen Euro im Bereich Arznei- und Verbandmittel entstanden. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich Rezeptfälschungen. Laut Ermittlungsteam wurden insbesondere hochpreisige Krebsmedikamente sowie Antiadiposita (sogenannte Abnehmspritzen) mit gefälschten Verordnungen abgerechnet.
„Hier haben wir Betrug mit angeblichen Verordnungen im großen Stil und mit ausgeklügeltem System beobachtet“, berichtete Dennis Zachert, Leiter des Fachbereichs Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK-Gesundheit. Allein zwischen April 2024 und November 2025 hat die DAK-Gesundheit etwa 1.000 Rezeptfälschungen mit einem Schadensvolumen von rund 1,1 Millionen Euro registriert. „Die konsequente Umsetzung des E-Rezepts kann dazu beitragen, dieser Form des Abrechnungsbetrugs entgegenzuwirken“, so Zachert.
Zunehmende Betrugsfälle und organisierte Kriminalität erfordern nach Einschätzung des DAK-Ermittlungsteams dringend politisches Handeln. „Durch die fortschreitende Digitalisierung ergeben sich mehr Angriffsflächen, aber auch Chancen“, so Zachert. „Künstliche Intelligenz (KI) kann sowohl zur Betrugsaufklärung als auch zur Vorbeugung von Betrugsfällen beitragen. Entsprechende Angebote sind bereits auf dem Markt. Um das darin liegende Potenzial voll ausschöpfen und kassenübergreifend anwenden zu können, braucht es jetzt eine sichere und verbindliche datenschutzrechtliche Grundlage.“
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden