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Empfehlungen der ESC zur Fahrtauglichkeit bei Synkopen

Für Privatfahrer gilt eine einzelne oder milde (d. h. mit Prodromi einhergehende) Reflexsynkope nicht als die Fahrtauglichkeit einschränkend, außer die Synkope trat während des Autofahrens auf. Patienten mit häufigeren und schweren (d. h. ohne Prodromi einsetzenden) Reflexsynkopen, arrhythmogenen Synkopen sowie mit Synkopen bei strukturellen kardiopulmonalen Erkrankungen gelten dagegen als fahruntauglich bis zur Etablierung einer erfolgreichen Therapie.

(Brignole M, Moya A, de Lange FJ, Deharo J-C, Elliott PM, Fanciulli A et al.: Practical instructions for the 2018 ESC Guidelines for the diagnosis and management of syncope. Eur Heart J 2018; 39: e43-e80)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden