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Antwort des Verfassers zur Leserzuschrift von Hettfleisch J, zum Beitrag von Müller Th, in MedSach 116 (2020),1:50-53: Seltener Begutachtungsfall – die Kielbrust.

Herr Dr. Hettfleisch bestätigt in seinem Leserbrief die Seltenheit des von mir vorgestellten Begutachtungsfalles. Umso wichtiger ist es, alle erreichbaren Erfahrungen bei der Begutachtung derartiger Fälle im einschlägigen Begutachtungsschrifttum zu veröffentlichen.

Selbstverständlich kann man aus einem Fall keine generellen Begutachtungsrichtlinien herleiten. Dies bedarf keiner besonderen Diskussion. Es ist richtig, dass die Kielbrust nach ICD-10 codierbar ist. Dies bedeutet selbstverständlich nicht automatisch, dass eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erfolgen hat.

Dem Unterzeichner ist natürlich bekannt, dass eine entsprechende Krankheitswertigkeit vorzuliegen hat, um entsprechende Behandlungsmaßnahmen zu veranlassen. Der Unterzeichner hat bei der Darstellung seiner Kasuistik bereits darauf hingewiesen, dass die Kielbrust nur gelegentlich, eher selten oder gar nicht mit maßgeblichen körperlichen Beschwerden einhergeht, die tatsächlich von ihr selbst ausgehen. Demzufolge konnten im hiesigen Fall solche nicht festgestellt werden.

Richtig stellt der Kollege Dr. Hettfleisch fest, dass es im vorliegenden Fall somit letztendlich um die Bewertung psychischer Beeinträchtigungen ging. Es wurde daher der Tenor im Gutachten für das Sozialgericht Frankfurt am Main auf die seelische Problematik und die Frage der krankheitswertigen Entstellung fokussiert.

Der Unterzeichner muss schon in einem sozialgerichtlichen Gutachten seine Auffassung vertreten, die nicht zwangsläufig in einer gleichlautenden Gerichtsentscheidung enden muss. Der Unterzeichner ist als Professor für Sozialmedizin und Sozialmedizinische Begutachtung an einer Hochschule berufen und darf damit über sein Fachgebiet hinaus auch fachübergreifende medizinische Empfehlungen geben.

Es ist jedoch erfreulich, dass sich der Kollege Dr. Hettfleisch mit dem Beitrag des Unterzeichners auseinandergesetzt und dazu seine Auffassung mitgeteilt hat. Genau das ist wünschenswert, erfreulich und dient dem sachlichen wissenschaftlichen Meinungsstreit.

Anschrift des Verfassers

Prof. Dr. sc. med. Thomas Müller
Medizinisches Gutachteninstitut
Bahnhofstr.32
04720 Döbeln

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