· Immunhistochemischer Nachweis von Borrelien aus Gewebe
· PCR aus Serum und Urin
· Lymphozytentransformationstest (LTT)
· Enzyme-linked Immunospot Assay (ELISPOT)
· Nachweis spezifischer Zytokine
· Nachweis von Borrelien aus angesogenen Zecken
· Nachweis von Borrelien-Antigenen aus Patientenproben
· Mikroskopischer Direktnachweis von Borrelien in Patientenproben
· Nachweis von zirkulierenden Immunkomplexen
· Nachweis sog. L-Formen oder Sphäroblasten
· Antikörper „Selbst-/Schnelltest“ (Point of Care Test / POCT) wegen mangelnder Sensitivität (18 % bis 32 %)
· „Visual Contrast Sensitivity Test“ (VCS-Test)
Anmerkung:
Diese Auflistung ist gerade für den Gutachter in der privaten Krankenversicherung hilfreich, da nicht selten bei komplementärmedizinischer Behandlung einer (angeblichen) Borreliose etwa eine (teure) LTT-Diagnostik auf Borrelien veranlasst wird. Dazu heißt es in der Leitlinie: „Insbesondere wegen der mangelnden Spezifität der aktuell verfügbaren Tests soll der LTT nicht angewendet werden.“
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden