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Ausgabe: 01-2012, Seite 10

F. Doht-Rügemer, L. Bergmann

Myeloproliferative Neoplasien – Neubewertung des Grades der Schädigungsfolgen im sozialen Entschädigungsrecht und des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht

Zusammenfassung: Die chronisch myeloproliferativen Erkrankungen haben in den letzten Jahren eine Neuausrichtung hinsichtlich Klassifizierung (jetzt myeloproliferative Neoplasien – MPN) und Therapiemöglichkeiten (Entwicklung der Tyrosinkinasehemmer als „targeted therapy“) erfahren. Die Patienten profitieren davon mit teilweise gravierenden Verbesserungen bei Lebensqualität und Lebenserwartung. Mit der 4. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28. Oktober 2011 wurde dieser Entwicklung Rechnung getragen. Es wurden die in Teil B 16 der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung genannten myeloproliferativen Erkrankungen entsprechend den neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen neu eingeteilt, ergänzt und mit neuen GdB-Sätzen bewertet.

 

Stichworte: Myeloproliferative Neoplasien – Tyrosinkinasehemmer Versorgungsmedizin-Verordnung 4. Änderung der VMV

Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Frank Doht-Rügemer
Leitender Arzt
Luitpoldklinik Heiligenfeld
Bismarckstraße 24
97688 Bad Kissingen

Prof. Dr. med. Lothar Bergmann
Stellvertretender Direktor
Medizinische Klinik II
Universitätsklinik Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main

Die Verfasser sind Mitglieder der AG
„Hämatologie“ des Sachverständigenbeirates

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Schlagworte zu diesem Artikel:

Versorgungsmedizin (63%)GdB-Sätzen (51%)Therapiemöglichkeit (42%)

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