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Ausgabe: 01-2012, Seite 10
F. Doht-Rügemer, L. Bergmann
Myeloproliferative Neoplasien – Neubewertung des Grades der Schädigungsfolgen im sozialen Entschädigungsrecht und des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht
Zusammenfassung: Die chronisch myeloproliferativen Erkrankungen
haben in den letzten
Jahren eine Neuausrichtung hinsichtlich
Klassifizierung (jetzt myeloproliferative
Neoplasien – MPN) und
Therapiemöglichkeiten (Entwicklung
der Tyrosinkinasehemmer als „targeted
therapy“) erfahren. Die Patienten
profitieren davon mit teilweise gravierenden
Verbesserungen bei Lebensqualität
und Lebenserwartung.
Mit der 4. Verordnung zur Änderung
der Versorgungsmedizin-Verordnung
vom 28. Oktober 2011 wurde dieser
Entwicklung Rechnung getragen. Es
wurden die in Teil B 16 der Anlage zu
§ 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung
genannten myeloproliferativen
Erkrankungen entsprechend den neuen
medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen
neu eingeteilt, ergänzt und
mit neuen GdB-Sätzen bewertet.
Stichworte: Myeloproliferative Neoplasien – Tyrosinkinasehemmer Versorgungsmedizin-Verordnung 4. Änderung der VMV
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Frank Doht-Rügemer
Leitender Arzt
Luitpoldklinik Heiligenfeld
Bismarckstraße 24
97688 Bad Kissingen
Prof. Dr. med. Lothar Bergmann
Stellvertretender Direktor
Medizinische Klinik II
Universitätsklinik Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Die Verfasser sind Mitglieder der AG
„Hämatologie“ des Sachverständigenbeirates
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