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Ausgabe: 01-2012, Seite 14
R. Rosenberger
Bedeutung des Gerichtsgutachtens im Arzthaftungsprozess
Zusammenfassung: Im Arzthaftungsprozess ist der medizinische
Sachverständige unentbehrlicher
Gehilfe des Gerichts, ohne
dessen sachkundige Begutachtung die
Rechtsfindung faktisch unmöglich
wäre, weil die Feststellung sämtlicher
den Anspruch begründenden
Tatbestandmerkmale medizinischen
Sachverstand erfordert. Er hat dem
Gericht den geltenden Facharztstandard
zu vermitteln sowie festzustellen,
ob davon vorwerfbar zum Nachteil
des Patienten abgewichen worden und
welcher (Körper)Schaden entstanden
ist, entstehen wird oder kann. Neben
der selbstverständlichen medizinischen
Kompetenz sollte der Sachverständige
auch über medizinrechtliches Grundwissen
verfügen. Das Gericht hat den
Streitstoff zu klären, die Beweisthemen
zu formulieren, den Begutachtungsprozess
zu leiten und das Ergebnis
kritisch zu würdigen. Die Beteiligten
müssen sich darüber im Klaren sein,
dass medizinischer und rechtlicher
Sorgfaltsmaßstab deckungsgleich sind.
Stichworte: Arzthaftungsprozess – Sachverständigenbeweis – Fach- arztstandard – medizinischer und rechtlicher Sorgfaltsmaßstab – Gutachtenkritik
Anschrift des Verfassers:
Rainer Rosenberger, VROLG a. D.
Robert-Koch-Str. 49
50931 Köln
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