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Ausgabe: 01-2012, Seite 5
K. Rohrschneider
Augenärztliche Begutachtung im sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht und bei Blindheit
Zusammenfassung: Die Übersichtsarbeit stellt wesentliche
Aspekte der Begutachtung von Störungen
des Sehvermögens unter besonderer
Berücksichtigung der wesentlichen
Parameter Sehschärfe und Gesichtsfeld
dar. Dabei wird besonders auf die
Schwierigkeiten und Einschränkungen
hingewiesen, die sich aus der Berücksichtigung
augenärztlicher Befunde
ergeben, die primär nicht unter gutachtlichen
Kriterien erhoben wurden.
Besonders ist auf die sachgerechte
Gesichtsfelderhebung mittels manuellkinetischer
Perimetrie zu achten, die
im Sozialrecht ausschließlich Berücksichtigung
findet.
In der Blindenbegutachtung mit den hohen Folgekosten sind hohe Maßstäbe an den Nachweis der Blindheit anzulegen, der morphologische Befund muss dabei die Sehstörungen erklären.
In der Blindenbegutachtung mit den hohen Folgekosten sind hohe Maßstäbe an den Nachweis der Blindheit anzulegen, der morphologische Befund muss dabei die Sehstörungen erklären.
Stichworte: Blindheit – kinetische Perimetrie – statische Perimetrie – Sehschärfeprüfung
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. med. Klaus Rohrschneider
Univ.-Augenklinik
Ophthalmologische Rehabilitation
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
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