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Aktuelle Meldungen

Verschlechtertes Outcome bei Aortenstenose

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Aktuellen Studien bestätigen, dass die Aortenstenose über das gesamte Spektrum von Schweregraden mit einem verschlechterten Outcome verbunden ist, berichtete Helmut Baumgartner von der Klinik für Kardiologie III: Angeborene Herzfehler (EMAH) und Klappenerkrankungen am Universitätsklinik Münster auf dem 19. DGK-Kardiologie-Update-Seminar am 23. und 24. Februar 2024 in Mainz.

Lebensbedrohliche Komplikationen bei höhergradigem AV-Block

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Patienten mit einem höhergradigen AV-Block sollten einem sorgfältigen Rhythmusmonitoring unterliegen, erklärte Thorsten Lewalter von der Klinik für Kardiologie und Internistische Intensivmedizin am Internistische Klinikum München Süd auf dem 19. DGK-Kardiologie-Update-Seminar am 23. und 24. Februar 2024 in Mainz.

G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy® nach

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Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Dieser gesetzliche Verordnungsausschluss greift auch für das Fertigarzneimittel Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Ausschluss als Kassenleistung heute durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy®, auch bekannt als „Abnehmspritze“, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.

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