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Muskuloskelettale Schmerzen

Hrsg. von Marcus Schiltenwolf und Peter Henningsen,

2. Aufl. 2018, Stuttgart, Schattauer, XV und 440 S., 69,99 Euro,

ISBN 978-3-608-43178-0

Die umfassende Abhandlung über muskuloskelettale Schmerzen und deren „Erkennen und Behandeln nach biosozialem Konzept“ (so der Untertitel) liegt nach der Erstauflage 2006 jetzt endlich in 2. komplett überarbeiteter Auflage vor. Die erforderliche interdisziplinäre Herangehensweise wir durch 16 Ko-Autoren vorbildlich präsentiert, zumal das Phänomen der chronischen Schmerzen deutlich die Schwächen eines dualistischen Krankheitsverständnisses zeigt und dazu auffordert, „die schubladenartige Trennung zwischen Soma und Psyche“ zu revidieren, wie Constanze Hausteiner-Wiehle und Marcus Schiltenwolf einleitend ausführen (S. 18).

Das Buch liefert dem entsprechend tätigen Gutachter bei der Krankenversicherung eine Fülle von Informationen zu Art, Umfang und Indikationen der Behandlungsmethoden und -konzepte bei den verschiedenen Krankheitsbildern. So führt etwa Schiltenwolf zur Akupunktur aus (S. 195 ff), dass in der klinischen Praxis Akupunktur zwar zur Schmerzbehandlung, Sedierung und Entzündungshemmung gerne eingesetzt wird, dass aber der wissenschaftliche Nachweis einer spezifischen Wirkung bislang nicht vorliegt.

Abschließend findet sich ein eigenes, (leider nur) 9 Seiten langes Kapitel ebenfalls von Schiltenwolf zur „Begutachtung muskuloskelettaler Schmerzen“, in welchem auf die versicherungsrechtlichen Aspekte in den verschiedenen Zweigen der Sozial- und der privaten Versicherung eingegangen wird und der Ablauf der Begutachtung stichwortartig beschrieben wird (S. 406–414). Schiltenwolf betont darin, dass neben der körperlichen Untersuchung eine umfassende Exploration des Untersuchten erforderlich ist, wobei der detaillierten Erfragung des durchschnittlichen Tagesablaufs eine wesentliche Bedeutung zukommt. Abgeschlossen wird dieses Kapitel durch ein umfangreiches, praxisnahes (wie der Rezensent aus eigenen Erfahrungen bestätigen kann) und instruktives Beispiel aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden