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Editorial

Es scheint sich nach wie vor noch nicht überall im Bereich der Gerichtsbarkeit herumgesprochen zu haben, dass für ein qualifiziertes medizinisches Sachverständigengutachten ausreichend Zeit und ein spezielles Fachwissen erforderlich sind, und dass beides auch seinen Preis hat. Die Art und Weise, wie Kostenbeamte mit gutachterlichen Rechnungen umgehen, lässt darauf rückschließen, dass immer noch die Meinung besteht, dass Gutachten etwas sind, was nach Vollendung des sonstigen Tagewerkes eben noch nebenbei mit erledigt wird. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes von 2004 hat, wie Nau, Gaidzik und Schiltenwolf im ersten Beitrag dieser Ausgabe darlegen, den hiermit gestellten Anspruch einer angemessenen Vergütung nicht erfüllt, wobei zusätzlich, wie im Beitrag dargestellt, zwischen den verschiedenen Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Vergütung medizinischer Gutachten in der Sozialgerichtsbarkeit bestehen. Der sein Recht suchende Kläger hat jedoch Anspruch auf eine fachlich dem Stand der Dinge genügende Begutachtung, und eine solche hat eben ihre Kosten.

Die Aktualisierung der Leitlinie zur Schmerzbegutachtung wird im folgenden Beitrag von Widder für die dazu eingesetzte Leitlinienkommission vorgestellt. Wenn bei einem zu Begutachtenden chronische Schmerzen im Vordergrund der zu beurteilenden Symptomatik stehen, sind die hier in der Leitlinie ausgeführten Grundlagen der Begutachtung zu beachten. Diese schmerzmedizinischen Gutachten (die unsinnige Bezeichnung eines „schmerztherapeutischen Gutachtens“ sollte angesichts des ihr innewohnenden Widerspruchs zwischen Therapie und Begutachtung endlich verschwinden) müssen angesichts der hochgradigen subjektiven Angaben zu dieser Problematik auch immer eine Beschwerdenvalidierung beinhalten, die in der Leitlinie gleichfalls ihre Berücksichtigung findet.

Mit der sogenannten „Gelenkrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs vor den Formulierungen der allgemeinen Unfallbedingungen der privaten Unfallversicherungen beschäftigt sich Ludolph im dritten Beitrag dieser Ausgabe. Für die sich ergebenden Widersprüche werden dem Gutachter Lösungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, ferner wird ein Vorschlag für zukünftige Formulierungen in den Unfallbedingungen unterbreitet.

Das Krankheitsbild einer speziellen Sprunggelenkbelastung bei Fußballspielern mit den sich ergebenden gesundheitlichen Konsequenzen wird von Carstens vorgestellt, verbunden mit der Frage, ob sich angesichts der speziellen Belastungssituationen bei dieser Tätigkeit nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung einer neuen Berufskrankheit ergeben.

Gutachterliche Fragen zu dem in seiner Bedeutung wachsenden Krankheitsbild einer Adipositas (ICD-10 E 66) waren im Jahre 2014 schon einmal Gegenstand eines „Heidelberger Gesprächs“. Die zu diesem Thema gehaltenen Vorträge zu sozialmedizinischen Grundlagen und den gutachtlichen Fragen im Schwerbehinderten- bzw. Rentenrecht können in der Ausgabe 5/2015 dieser Zeitschrift nachgelesen werden, weiter auch ergänzend ein Beitrag, der sich aus anwaltlicher Sicht mit Fragen der bariatrischen Chirurgie beschäftigt. Der Beitrag von Dango, Obermeyer, Schröter und Menger greift diese Fragen aktuell aus medizinischer und gutachtlicher Sicht auf, wobei hinsichtlich gutachtlicher Ausführungen im Beitrag hauptsächlich auf die notwendige Begründung der Übernahme der kostenintensiven Behandlung durch die Krankenversicherung abgestellt wird.

E. Losch, Frankfurt am Main

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