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Abklärung nach Trauma der Halswirbelsäule

Auch im zurückliegenden Jahr haben sich viele Gruppen mit der Abklärung nach einem Trauma zum Ausschluss einer Wirbelsäulenverletzung („Clearance“) intensiv auseinandergesetzt, erklärte Prof. Dr. Claudius Thomé von der Universitätsklinik für Neurochirurgie Innsbruck auf dem 6. Neurochirurgie-Update-Seminar am 17. und 18. März 2017 in München. Die Schlussfolgerungen, die sich bereits in den letzten Jahren herauskristallisiert haben, verfestigen sich zunehmend:
1. Wache, asymptomatische Patienten benötigen keine bildgebende Diagnostik in der Notaufnahme.
2. Weisen die Patienten ein neurologisches Defizit trotz negativer Computertomographie auf, so sollte eine MRT durchgeführt werden. Häufig handelt es sich hierbei um ein sog. Central Cord Syndrom. Bei intoxikierten Patienten kann nach aktueller Datenlage eine Clearance der Halswirbelsäule bei negativem CT erfolgen. Die anhaltende Immobilisation oder ein MRT sind nicht erforderlich.
3. Bei anhaltenden Nackenschmerzen sollte trotz negativem CT eine MRT-Diagnostik durchgeführt werden.
4. Die MRT entdeckt in 5 % bis 25 % der Fälle zusätzliche nicht-knöcherne Verletzungen, die jedoch für das klinische Management in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle keine Bedeutung haben (Überdiagnose, falsch-positive Ergebnisse). Die klinisch relevanten Einzelfälle sind häufig retrospektiv auch computertomographisch zu detektieren.
5. Röntgenfunktionsaufnahmen haben keinen Stellenwert in der Traumadiagnostik der Halswirbelsäule und sind obsolet.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden