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GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Kommentar, Analoge Bewertungen, Hinweise zu individuellen Gesundheitsleistungen IGeL

Maximilian G. Broglie, Hans-Joachim A. Schade, Stefanie Pranschke-Schade; 2014; € 49,99; 864 Seiten, Softcover; ecomed Medizin; ISBN 978-3-609-10025-8

Sind Abrechnungskommentare häufig von Vertretern der jeweiligen Berufsgruppe oder von Juristen der im jeweiligen Bereich tätigen Körperschaften verfasst, stammt dieser Kommentar der privatärztlichen Gebührenordnung von Anwälten, die seit vielen Jahren rechtsberatend für Ärzte tätig sind. Neben dem amtlichen Text werden in übersichtlich tabellarischer Form die einzelnen Gebührenziffern aufgelistet und um Hinweise zu zulässigen oder unzulässigen Kombinationen erweitert. Zudem erteilen die Autoren zur jeweiligen Ziffer wichtige Praxistipps unter Hinweis auch auf einschlägige Beschlüsse der Gremien der Bundesärztekammer (BÄK) oder klärender Gerichtsurteile. Etwas verwirrend erscheint die zusammenfassende Auflistung der offiziell anerkannten Analogziffern im Anhang, wobei sich die hier aufgeführten Leistungen im Stichwortregister leider nicht wiederfinden, was eine rasche Orientierung erschwert. Vergleichsweise breiten Raum nehmen die „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) ein. Insbesondere diese in Zuordnung zu einzelnen GOÄ-Ziffern aufgeführten Abschnitte hebt den Kommentar von andern auf dem Markt befindlichen Konkurrenzprodukten ab. Der Leser findet darüber hinaus im Anhang neben den schon erwähnten Analogziffern wichtige Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur vertragsärztlichen Versorgung, die Grundsätze zur persönlichen Leistungserbringung und nicht zuletzt diverse Muster für Vereinbarungen mit Patienten außerhalb des GKV-Bereichs, was den praktischen Wert noch erhöht. „Checklisten“ für den korrekten Umgang mit IGeL-Leistungen runden das Werk ab, das sicherlich weite Verbreitung in der Ärzteschaft finden wird. Da Gebührenstreitigkeiten aufgrund des niedrigen Streitwerts häufig vor den Amtsgerichten ausgetragen werden müssen, dürften auch die dort mit dieser Thematik konfrontierten Juristen sowie die zur Klärung der Streitfragen eingeschalteten Gutachter von der übersichtlichen Darstellung profitieren. Nicht unerwähnt bleiben soll abschließend, dass sich ungeachtet der doch eher trockenen Materie amüsante Stellen finden lassen, so etwa wenn die Autoren die Besuchsziffer 50 als analoge (IGeL-) Abrechnungsmöglichkeit für die „umweltmedizinischen Wohnraumbegehung“ zwar nennen, gleichzeitig jedoch empfehlen, diese kostenaufwendige Maßnahme doch besser „durch Reklamation bzw. Umtausch geruchsintensiver neuer Möbel zu vermeiden“. Man möchte hinzufügen: Ähnlich probate Handlungsalternativen existieren auch für manch andere der im Buch aufgelisteten kostenintensiven IGeL-Leistungen!

P. W. Gaidzik, Hamm