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Editorial

Der erste Beitrag der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift im Jahre 2016 schließt an die Ausführungen zum Thema „Begutachtung von Kindern und Jugendlichen“ der Ausgabe 5/2016 an und rundet dieses Themenfeld damit ab. Dargestellt ist hier von Lange die Aufgabenstellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei dieser gutachtlichen Fragestellung.

Der Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt auf dem Thema „Begutachtung bei Epilepsie“, wiedergegeben sind hier ebenfalls die Inhalte der Vorträge gehalten hierzu auf dem „Heidelberger Gespräch“ des Jahres 2015. Zur Epilepsie ist von einer Prävalenz von 0,5 bis 1 Prozent in der Bevölkerung auszugehen, also etwa 400.000 bis 800.000 Menschen in Deutschland dürften von dieser Erkrankung betroffen sein. Vermutet wird weiter, dass die wirkliche Prävalenz aufgrund nicht diagnostizierter Erkrankungen noch etwas höher liegen könnte. Zwei Drittel aller Epilepsien beginnen vor dem 20. Lebensjahr, was die gutachtliche Bedeutung hinsichtlich einer rechtzeitigen Aussage zu einer geeigneten Berufswahl herausstreicht, um ein Scheitern im Erwerbsleben möglichst zu verhindern. Menschen mit Epilepsie beziehen im Durchschnitt fünf Jahre früher als Menschen ohne Epilepsie eine Erwerbsminderungsrente, bei ihnen besteht weiter eine leicht erhöhte Arbeitslosenrate (Informationszentrum Epilepsie der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie). Dass der Anteil von Menschen mit Epilepsie im Erwerbsleben in Deutschland höher liegt als in anderen europäischen Ländern dürfte auch an einer qualifizierten gutachtlichen Beurteilung von Möglichkeiten und Risiken der hiervon Betroffenen im Arbeitsleben hierzulande liegen, die verhindert, dass allein aus Unkenntnis und Unsicherheit über die Krankheit und ihre Auswirkungen ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erzwungen wird. Hierzu mögen die in dieser Ausgabe wiedergegebenen Beiträge weiter mithelfen. Beginnend mit einem Update zur Epileptologie von Baier werden im Folgenden Fragen der Ersteingliederung in das Erwerbsleben sowie des Erhalts der Erwerbsfähigkeit von Specht und Coban dargestellt. Spezielle Probleme im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Verkehrsmedizin bei Menschen mit Epilepsie diskutieren abschließend die Beiträge von Wellhäußer und Dettling.

Abgeschlossen wird die Ausgabe mit einem Beitrag von Meyer-Clement, Bultmann und Wich. Dargestellt ist hier die Problematik der Feststellung eines Ursachenzusammenhanges ohne Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisstandes anhand des Falls eines traumatischen Halswirbelsäulenschadens vor den Ausführungen eines hierzu ergangenen obergerichtlichen Urteils. Zuletzt: wie schon üblich findet sich wie in jeder letzten Ausgabe eines Jahres in der „Tafel für den Gutachter“ ein Überblick über die aktuell vorliegende Literatur zum Thema Gutachten.

E. Losch, Frankfurt/Main

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