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Gesetzliche Unfallversicherung (UV) – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Handkommentar

Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens,

Loseblatt-Kommentar, einschließlich Ergänzungslieferung 5/15, 2016 1982 Seiten, € 114,–

Erich Schmidt Verlag, Berlin

ISBN 978 3 503 04068 1

Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung galt lange Zeit als weitgehend von häufigen Gesetzesänderungen verschont. Heute besteht diese Ruhe zwar nicht mehr so uneingeschränkt, bleibt aber gegenüber den Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung doch bemerkenswert. Dies beruht zu einem wesentlichen Teil auch darauf, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgreich bemüht sind, durch eine entsprechende Verwaltungspraxis einen Reformstau möglichst zu vermeiden. Dies wiederum verstärkt jedoch zugleich die Bedeutung einer entsprechenden laufenden Anpassung der Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften des SGB VII. Sie hat Mehrtens wiederum in den Ergänzungslieferungen des Jahres 2015 in der Aktualisierung von mehr als 50 wesentlichen Vorschriften des SGB VII berücksichtigt. Für den medizinischen Sachverständigen sei nur beispielhaft auf die Kommentierung der §§ 12a (Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe), § 15 (Unfallverhütungsvorschriften) und § 44 (Pflege). In diesen Aktualisierungen sind auch die Änderungen der im Kommentar mit aufgenommenen Vorschriften des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) enthalten, auf die das SGB VII u.a. in den §§ 31, 33, 34, 45, 47 verweist. Weitere Paragrafen des SGB VII verweisen z.B. auf das SGB IX, IV und X, die der Kommentar ebenfalls mit einbezieht. So wirken sich Änderungen in anderen Büchern des SGB nicht nur auf den Gesetzestext des SGB VII, sondern auch auf die erforderlichen Erläuterungen in den Kommentaren aus. Viele medizinische Sachständige werden im Hauptberuf oder auch bei Begutachtungsaufträgen die Hilfe von Arbeitnehmern in Anspruch nehmen. Für sie ist deshalb auch die Praxis zum Umfang des Versicherungsschutzes (§ 8) von unmittelbarer Bedeutung. Ebenso kommen für sie die von Mehrtens überarbeiteten Erläuterungen zu den Regelungen der Haftungsbeschränkung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als besonders lesenswert in Betracht.

Beibehalten hat der Kommentator die konzentrierte Darstellung und Beantwortung der wesentlichen Streitpunkte bei der Anwendung der jeweiligen Vorschrift. Es ist deshalb auch die Wiederholung nicht nur gerechtfertigt sondern geboten, in welch großen Umfang dadurch Wissenswertes dem Leser in klarer Formulierung konzentriert zugängig gemacht wird. Alles in allem: der Kommentar ist weiterhin uneingeschränkt allen Personen, die sich mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung befassen uneingeschränkt zu empfehlen.

O. E. Krasney, Kassel