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Editorial

Die Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ versteht sich als ein Medium zur Qualitätssicherung in der Gutachtenmedizin. Die Ausgabe 5 mit Einzelbeiträgen beginnt mit einer Arbeit von Scholtysik und Wich aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesem Thema. Zu den von der gesetzlichen Unfallversicherung schon veröffentlichten Schriften zur Begutachtung, wie den „Königsteiner Empfehlungen“ zur Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit, den „Reichenhaller Empfehlungen“ zur Berufskrankheit obstruktive Atemwegserkrankung, den „Bamberger Empfehlungen“ zur Berufskrankheit Haut und den „Falkensteiner Empfehlungen“ zur Berufskrankheit Asbest werden in Zukunft weitere Empfehlungen kommen, die in einem Verfahren erstellt werden sollen, das diese in den Rang von Leitlinien bringt. Weiter werden neue Anforderungen an die Fortbildung von D-Ärzten und Gutachtern verpflichtend werden, die im Beitrag vorgestellt werden. Der Qualitätssicherung dienen soll zusätzlich eine neue Schriftenreihe der gesetzlichen Unfallversicherung, die „Arbeitshinweise für Gutachter“.

Seit dem Beitrag von Schluch im Heft 1/1993 dieser Zeitschrift sind nach der Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands keine weiteren Aufsätze zu Themen veröffentlicht worden, die sich mit gutachtlichen Fragen der Sozialversicherung der vergangenen DDR beschäftigten. Welche Fragen aus dieser Zeit auch heute im Einzelfall noch den Gutachter beschäftigen können, wird im zweiten Beitrag der Ausgabe von Müller dargestellt. Die hier skizzierten Probleme können durchaus auch noch die nächsten Jahrzehnte von gutachtlicher Bedeutung sein. Kurz dargestellt wird im Beitrag auch das System der Sozialversicherung in der ehemaligen DDR.

Durchaus als Ergänzung der Ausführungen von Schröter und Bohndorf in der Ausgabe 3 zu bildgebenden Verfahren in der Begutachtung sind die Ausführungen von Klemm und Gaidzik zur Frage Datenschutz versus Strahlenschutz bei einer Begutachtung zu verstehen. Erläutert wird von den Autoren in ihren Ausführungen, welche Möglichkeiten der Gutachter hat, Zugriff auf vor der Begutachtung erstellte Befunde bildgebender Untersuchungen für seine Arbeit zu nehmen.

In der Literatur zu Begutachtungsfragen betreffend das orthopädische Fachgebiet existiert bislang keine verbindliche Übereinkunft, was bei einem Wirbelsäulenschaden als ein „statisch wirksamer Achsenknick“ zu gelten hat. Der Versuch einer derartigen Definition hierzu wird im Beitrag von Carstens unter Darstellung der aktuellen Literatur unternommen, wobei eine weitere Diskussion hierzu wohl noch zu erwarten sein wird. Die abschließende Arbeit dieser Ausgabe hat ebenfalls eine orthopädisch-unfallchirurgische Frage zu Thema. Bei der gutachtlichen Beurteilung von Patellaluxationen hat der Untersucher eine Vielzahl von anatomischen Varianten und dispositionellen Faktoren in seine Beurteilung mit einzubeziehen, die zur Begründung einer sicheren Beurteilungsgrundlage umfassend von Ludolph, Schröter, Krumbiegel und Hempfling dargestellt werden.

Unter „Berichte und Informationen“ in Ausgabe 3/2014 der Zeitschrift wurde über bislang immer noch nur in Auszügen bekannte Ergebnisse einer Promotionsarbeit zur Frage einer Beeinflussung von Gutachtern durch Auftrag gebende Gerichte berichtet. Diese Ergebnisse haben auch in der Presse allgemein weitergehende Beachtung gefunden. Einen kritischen Leserbrief hierzu von Widder findet sich auf Seite 234 der Ausgabe.

E. Losch, Frankfurt/Main

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