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Editorial

Schwierige Menschen – und das können bei weitem nicht nur die wirklich querulatorisch gestörten Persönlichkeiten ICD-10 F 60.0 sein – begegnen jedem im Leben, und wer bei seiner Tätigkeit viel mit Menschen in Kontakt kommt, dem werden sie eben auch häufiger über den Weg laufen. Wo es immer geht versucht man hierbei im Allgemeinen, die Begegnungen so unverbindlich und kurz wie möglich zu halten oder ihnen gleich ganz aus dem Wege zu gehen.

Kreuzen sich nun aber die Wege beim Gutachter oder auch beim Juristen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit, so wird sich dies so leicht nicht bewerkstelligen lassen. Der Auftrag verlangt auch hier eine allen Regeln der ärztlichen Kunst und der rechtlichen Voraussetzungen genügende Bearbeitung, die die Interessen aller Beteiligten – eben auch des „schwierigen Kunden“ – sicherstellt. Wie dieser „Umgang mit schwierigen Kunden“ bei Auseinandersetzungen um sozialrechtliche bzw. sozialmedizinische Fragen bewerkstelligt werden kann, wurde in einem Themenblock des „Heidelberger Gesprächs“ im Oktober 2013 von Juristen und Ärzten diskutiert. Deren Beiträge sind in diesem Heft wiedergegeben. Beginnend mit einer Einführung von Kemper werden die vom Recht gegebenen Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs dargestellt. Die täglichen praktischen Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten stellen Schröter aus Sicht des ärztlichen Sachverständigen allgemein und Bahemann aus der speziellen Sicht der Bundesagentur für Arbeit dar.

Erstmalig wurde in das „Heidelberger Gespräch“ ein im Tagungsprogramm nicht angekündigtes aktuelles Thema aufgenommen. Es handelte sich dabei um einen Vortrag der Juristin E. Kaya über das im Februar 2013 nach einer Jahrzehnte dauernden Diskussion um seine Notwendigkeit in Kraft getretene neue Patientenrechtegesetz. Die Ausführungen von Frau Kaya finden sich gleichfalls in diesem Heft.

Im Anschluss an die Beiträge des „Heidelberger Gesprächs“ in diesem Heft folgen Kurzreferate zu „Schwierigen Rechtsbegriffen“. Diese wurden auf der 15. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung im Mai 2013 gehalten. Auf die Anmerkung der Schriftleitung zu Beginn der Beiträge wird hingewiesen.

Das nächste „Heidelberger Ge-spräch“ wird am 8. und 9. Oktober 2014 wieder am ursprünglichen Veranstaltungsort, dem inzwischen renovierten Hörsaal des Pathologischen Instituts der Universität, stattfinden. Das im Jahre 2013 als Ersatz dienende Kongresszentrum fand bei der Teilnehmerbefragung mehrheitlich keine Zustimmung. Als Themen vorgesehen sind das „Begutachtungsproblem Adipositas“, die Neuregelungen des DSM-5 in ihrer Bedeutung für die Begutachtung, Fragen der „Ärztlichen Begutachtung im Spannungsfeld von Qualität und Quantität“ sowie die Bedeutung des Gendiagnostikgesetzes für die Begutachtung.

E. Losch, Frankfurt/Main