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Patienten mit frischem retinalen Arterienverschluss notfallmäßig abklären

Zwar besteht beim retinalen Arterienverschluss keine Behandlungspflicht, da keine anerkannte oder nachgewiesen wirksame Therapie existiert. Individuelle Behandlungsversuche sind möglich, die Patienten müssen jedoch über den experimentellen Charakter aufgeklärt werden.

Da die Patienten aber gerade in den ersten Tagen nach dem Verschlussereignis ein deutlich erhöhtes Risiko haben, einen Schlaganfall zu entwickeln, ist eine schnelle Ursachenabklärung unerlässlich, um das individuelle Risiko abzuschätzen. Bei frischen Verschlüssen (zumindest innerhalb der ersten Woche nach Ereignis) ist die direkte Einweisung in eine Stroke Unit der Neurologie oder in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses ratsam.

Obwohl die Empfehlungen ausschließlich mit Hilfe von Patientendaten bei Zentralarterienverschluss entwickelt wurden, gelten diese auch für Patienten mit Arterienastverschluss, trotz der besseren Visusprognose.

Eine Riesenzellarteriitis muss immer ausgeschlossen werden. Hierbei hilft neben der typischen Anamnese und dem Tastbefund der Temporalarterien die Bestimmung der Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) und des C-reaktiven Proteins (CRP).

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden