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Keine Berufsunfähigkeit bei Zweifel am Vorliegen der Erkrankung

Dass der Schornsteinfeger zwischenzeitlich auf seinen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, führt – mangels gesundheitlicher Ursache – ebenfalls nicht zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit.

(Versicherungsrecht 69 (2018) 21: 1314)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden