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Begutachtung der Kraftfahreignung bei Synkopen

Dabei sind die geforderten Fahrabstinenzphasen nach Synkopen deutlich kürzer als bei epileptischen Anfällen. Als weiterer Unterschied gegenüber der Beurteilung der epileptischen Anfällen wird bei Synkopen an mehreren Stellen auf eine Einzelfallbeurteilung abgestellt, wie z. B. bei Prodromi, wenn es etwa heißt: „Für die Beurteilung der Fahreignung ist das Vorkommen von Prodromalsymptomen (z. B. Schwitzen, Schwindel …) wichtig. Bei richtiger Einschätzung der Prodromalsymptome ist ein rechtzeitiges Anhalten des Fahrzeuges möglich.“ Dies gibt Raum, die Kraftfahreignung bei Patienten mit einem Synkopen-Vorgefühl aufrechtzuerhalten, so Erbguth.

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung stehen kostenlos unter www.bast.de als PDF zum Download zur Verfügung.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden